Arbeitszeugnis: Zwischen den Zeilen schreiben


Der Anspruch
Dass sich kein Arbeitgeber vor dem Ausstellen eines Arbeitszeugnisses drücken kann, dafür hat der Gesetzgeber gesorgt. Laut Paragraf 109 der Gewerbeordnung haben Arbeitnehmer bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis. Der Anspruch ist einklagbar, verjährt aber, wenn der Arbeitnehmer ihn nicht innerhalb einer bestimmten Frist anmeldet. Sofern die gesetzliche Regelverjährung gilt, beträgt die Verjährungsfrist drei Jahre mit Ablauf zum 31. Dezember. „Wenn jedoch tarifvertragliche oder einzelvertragliche Ausschlussfristen greifen, dann kann der Zeitraum, in dem der Anspruch geltend gemacht werden muss, auch wesentlich kürzer ausfallen“, sagt Bade. In einigen Tarifverträgen ist die Ausschlussfrist auf drei Monate festgesetzt.

Abgesehen von einem Arbeitszeugnis bei Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses „kann ein Arbeitnehmer auch ein Zwischenzeugnis verlangen, wenn ein triftiger Grund vorliegt“, erklärt Blum. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn das Ende einer befristeten Beschäftigung naht oder der Vorgesetzte wechselt.

Die Praxis
Helfen beim Verfassen von Arbeitszeugnissen können zum Beispiel Ratgeber, in denen sich Standardtextbausteine finden, oder Software zur Zeugniserstellung. Auch im Internet ist das Angebot an Ratgeberseiten groß – jedoch sind nicht alle Anbieter seriös. Der HDE stellt für seine Mitglieder auf Anfrage ein Merkblatt zum Thema Zeugnis zur Verfügung. Zudem berät und unterstützt der Einzelhandelsverband auch bei der Zeugniserstellung.

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Kommentar der Redaktion

Nadja Schaefer
Nadja Schaefer, Redaktion

Ein Arbeitszeugnis auszustellen ist keine Hexerei. Auch wenn der Arbeitgeber erst einmal Zeit investieren muss, um sich mit dem Thema vertraut zu machen. Denn ein Arbeitszeugnis sollte immer Hand und Fuß haben und dem aktuellen Recht entsprechen. Sonst drohen im schlimmsten Fall Schadensersatzforderungen durch den ausgeschiedenen Arbeitnehmer. Wer sich bei schwierigen Fällen – etwa wenn ein Mitarbeiter in die Ladenkasse gegriffen hat – unsicher ist, sollte sich auf jeden Fall professionellen Rat suchen.

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  • Sehr gute Leistung
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  • Vorsicht bei diesen Formulierungen
  • Alkohol am Arbeitsplatz
  • Sexuelle Kontakte im Kollegenkreis
  • Erfolglosigkeit
  • Besserwisser/Querulant
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