Insolvenz: „Unbedingt selbst denken!“

Wenn die Umsätze zurückgehen, ist schnelles Handeln gefragt

Wenn die Umsätze zurückgehen, ist schnelles Handeln gefragt

Wenn die Geschäfte schlechter laufen, verfallen viele Händler in eine Art Schockstarre – Es gibt jedoch Warnzeichen, und selbst eine Insolvenz muss noch nicht das Ende sein.

von Sabine Hildebrandt-Woeckell

Allein in der ersten Hälfte dieses Jahres stellten laut Creditreform 16.650 Unternehmen einen Insolvenzantrag, 2008 gingen über 29.000 Betriebe pleite. Die meisten davon, weil sie Liquiditätsengpässe hatten. Mit anderen Worten: Nicht genug Geld auf dem Konto, um alle fälligen Rechnungen zahlen zu können. Innerhalb von drei Wochen – so fordert es das Gesetz – muss dann der Insolvenzantrag gestellt werden.

Auch im Handel geht mitunter die Angst um: „Ich muss mir schon genau überlegen, welche Rechnung ich wann zahle“, räumt Frank Schierer ein, der seinen Laden nahe der Bremer Innenstadt betreibt. Seinen echten Namen möchte er auf keinen Fall nennen. „Wer weiß, was passiert, wenn auch noch jemand mitkriegt, dass es bei mir nicht optimal läuft.“ Unwohlsein spüren, aber in Deckung gehen. Mit dieser Haltung steht Schierer nicht alleine. Gerade weil man weiß, wie Banken und Kunden auf mögliche Probleme reagieren, bedauert Monika Dürrer, Geschäftsführerin des Hauptverbandes des Deutschen Einzelhandels (HDE), „halten viel zu viele Betroffene viel zu lange still“. Dabei sei das in einer Krise genau die falsche Reaktion, stellt sie klar. „Denn wer überleben will, muss die Karten so früh wie möglich auf den Tisch legen.“
Häufige Fehler in Unternehmen
Wenn Unternehmen in die Insolvenz laufen, haben sie meist zwei Fehler gemacht, erläutert auch Natascha Roschmann, Fachanwältin für Insolvenzrecht im bayerischen Memmingen: Erstens haben sie insgesamt dem eigenen Zahlenwerk zu wenig Aufmerksamkeit geschenkt. Und zweitens alle Warnzeichen geflissentlich übersehen. Nicht selten werden offene Rechnungen einfach liegen gelassen. Viele, so die Expertin weiter, handelten gar erst dann, wenn Gläubiger erste Schritte einleiten, etwa Konten pfänden. „Wer jedoch nur noch reagieren und nicht mehr agieren kann, hat schon verloren.“

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