Insolvenz: „Unbedingt selbst denken!“


Dabei klingen die Ratschläge, die Roschmann zur Insolvenzvermeidung gibt, geradezu banal: Auf den Kontostand achten, die Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) lesen und regelmäßig einen Liquiditätsplan erstellen, also Ein- und Ausgaben der nächsten drei bis vier Monate auflisten. Dabei zeigt sich schnell, ob aktuelle Zahlungsschwierigkeiten nur einer speziellen Situation zuzuschreiben sind, beispielsweise einer besonders umfangreichen Bestellung oder eigenen offenen Rechnungen – oder ob die gesamte Kalkulation nicht stimmt.

Müssen immer mehr Zahlungen so lange hinausgeschoben werden, dass Skontos ungenutzt bleiben, sollten erste Alarmglocken läuten. Wird dann der Kreditrahmen immer weiter ausgeschöpft, trudeln gar regelmäßig Zahlungserinnerungen oder sogar Mahnbescheide ein, wird es allerhöchste Eisenbahn, noch einmal genau hinzusehen – und dann schnellstmöglich aktive Ursachenforschung zu betreiben: Ist vielleicht von vorneherein eine zu geringe Gewinnspanne kalkuliert? Sind Kosten entstanden, die bei Firmengründung noch gar nicht absehbar waren? Arbeitet man mit dem richtigen Netzbetreiber? Sind die Rückbelastungen von Provisionen und Hardware-Prämien unerwartet hoch? Dann müssen vielleicht neue Zielgruppen erschlossen werden.

Im Handel, weiß Roschmann, spielen der Kundenstamm und die Geschäftslage eine wichtige Rolle, vor allem überteuerte Mieten in Innenstadtlagen brechen vielen Händlern den Hals. Beide Faktoren lassen sich nur schwer verändern, was zeitnahes Handeln noch zwingender macht. Dennoch, so ihre Erfahrung, sei es beispielsweise nicht unmöglich, mit Vermietern vorübergehende Reduzierungen zu verhandeln.

So simpel die Tipps auch sind, eingehalten werden sie selbst in Großunternehmen oft nicht, weiß auch Hans-Joachim Kraatz, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer in Dresden. Wenn Händler Schierer seine BWA vom Steuerberater erhält, räumt er unumwunden ein, dann wandere sie zumeist gleich ungelesen in den Ordner fürs Finanzamt. Wer jedoch glaubt, die BWA werde nur für Dritte erstellt, stellt Kraatz klar, muss sich nicht wundern, wenn’s irgendwann schiefgeht. Was viele Betroffene dabei verdrängen: Wer mit dem Stellen des Insolvenzantrages zu lange wartet, muss auch noch mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. Außerdem kann er in die private Haftung genommen werden. Für nicht gezahlte Sozialbeiträge zum Beispiel haften Geschäftsführer in jedem Fall persönlich.

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