Karte statt Cash: So klappt der elektronische Zahlungsverkehr

Immer mehr Kunden wollen ihre Einkäufe mit EC- oder Kreditkarte bezahlen. Telecom Handel zeigt, was Händler beim elektronischen Zahlungsverkehr beachten müssen - und wie man Kosten deutlich reduzieren kann.

Jedes Mal, wenn Kunden mit EC- oder Kreditkarte zahlen, fallen für den Händler Kosten an, beispielsweise für die Terminals, die Transaktionsübermittlung, die Autorisierung oder die Gutschrift des Betrags auf das eigene Konto. „Dies sind Kosten, die sich in den meisten Fällen erheblich reduzieren lassen“, erklärt Hans-Martin Decker, Partner bei der Unternehmensberatung Expense Reduction Analysts in Köln und München. Die meisten Händler beschäftigen sich allerdings kaum mit dem Thema elektronischer Zahlungsverkehr, „sie haben vor Jahren einen Vertrag abgeschlossen und handeln nach der Maxime ‚Hauptsache, es klappt‘“, so Decker weiter.

Ein Fehler, denn laut einer Studie des Handelsverbandes Deutschland (HDE) lag der Anteil der Kartenzahlungen im deutschen Einzelhandel im vergangenen Jahr bei immerhin 37,5 Prozent (siehe Grafik). Mit steigender Tendenz – immer mehr Kunden möchten mit der Plastikkarte bezahlen. Und wer bei diesem Thema nicht sorgsam auf die Kosten achtet, zahlt am Ende drauf. Preisvergleiche sind indes nicht immer einfach, mal werden Pauschalen abgerechnet, mal jede Leistung einzeln. Telecom Handel hat die wichtigsten Punkte zur Überprüfung zusammengefasst.

EC-Lastschrift oder EC-Cash
Im ersten Schritt sollten Händler überprüfen, ob sie die wichtigsten Karten akzeptieren. Welche dies sind, hängt in erster Linie von den Kunden ab: Kommen zum Beispiel vorwiegend Kunden mit deutschen Karten in den Shop, so reichen Systeme wie EC-Cash oder EC-Lastschrift. Der Unterschied der Systeme: Mit EC-Cash bestätigen Kunden über eine PIN die Zahlung, die Bank wiederum garantiert die Zahlung an den Händler. Bei der EC-Lastschrift, auch ELV (Elektronisches Lastschriftverfahren) genannt, erteilt der Kunde mit seiner Unterschrift die Erlaubnis zur Einzugsermächtigung. Der wichtigste Unterschied für den Händler ist: Kunden können beim ELV-System binnen einer Frist von sechs Wochen ihr Geld zurückfordern. Der Händler muss sich dann darum kümmern, wie er an sein Geld kommt.

„Für den Händler ist deshalb die PIN-Zahlung sicherer, aber auch teurer als das Elektronische Lastschriftverfahren“, erklärt deshalb Ulrich Binnebößel, Experte für Zahlungssysteme beim HDE. Denn pro Verkauf werden beim EC-Cash-System Gebühren fällig, die abhängig vom Umsatz der Transaktion berechnet werden. Händler müssen für jede Transaktion 0,3 Prozent beziehungsweise mindestens acht Cent an Gebühren abführen. Beim EC-Lastschrift-Verfahren wiederum fallen in der Regel Gebühren von 0,2 Prozent des Umsatzes an. Dazu bieten einige Dienstleister noch zusätzlich – gegen Gebühren – eine Absicherung bei Zahlungsausfällen an. Hans-Martin Decker rät kleineren Händlern indes, in ihren Shops das PIN-Verfahren einzusetzen: „Das ist im Vergleich zum Lastschriftverfahren zwar teurer, dennoch sind Händler damit auf der sicheren Seite und müssen sich um Zahlungsausfälle weder Sorgen noch administrativen Zusatzaufwand machen.“

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Leserkommentare (3)

IT FH Most GmbH, Hagen | Dienstag, 04. Januar 2011 16:56:34

Kreditkarten noch die Ausnahme

Kartenzahlung ebenfalls abgeschafft

Ich kann dem Kollegen nur Zustimmen. Haben unser EC-Cash- System ebenfalls nach einer 16 Monate dauernden Testphase abgeschafft. Hatten ca. 30-40 Transaktionen / Monat aber dem standen Kosten von 633,85 Euro / in 16 Monaten gegenüber, macht im Schnitt 39,61 Euro/Monat. Dieses Geld mußt Du über haben ,nicht nur verdienen !!!Bei ca. 10% Marge heißt das ca. 6500,00 Euro zusätzlichen Umstaz generieren. Wenn es auch für den Kunden sehr verlockend ist mit Plastik zu bezahlen, so trägt man durch Einsatz diese Systems doch auch dazu bei, daß immer mehr Dienstleitung seitens der Bank auf den FH umgelegt wird.Und das muß der FH auch noch zusätzlich bezahlen, obwohl die Bank eigentlich nur Vorteile hat, da Sie bestimmt wann Sie dir das Geld vom Terminal aufs Konto überweist. Bei uns waren das im Schnitt immer 4 Tage, in denen die Bank mit unserer kohle gearbeitet hat.
Als Ergänzung sei noch gesagt das viele EC-cash Anbieter mit Laufzeiten von 48 Monaten und mehr beginnen. erst danach ist Kündigung möglich, außer Du bist pleite !

Falk Nebenthal | Dienstag, 04. Januar 2011 15:10:30

Kartenzahlung abgeschafft

Wir haben die Geldfressende und Gebührenerhebende Plastik-Geld-Maschinerie in unserem Geschäft abgeschafft.
Wir akzeptieren nur noch Bargeld. Das bissel was man heute an den Waren verdient, kann man nicht noch mit anderen Unternehmen teilen! Die Grundgebühren für diese Geldvernichtungsmaschinerie ist viel zu hoch!!!
(60€ Miete im Monat für das Gerät). Dann nutzen nur 4 Kunden im Monat diese Zahlungsmöglichkeit....

Bis jetzt hatten ALLE Kunden dafür Verständniss.

Seemann | Dienstag, 04. Januar 2011 14:06:49

Ergänzungen

Der Bericht enthält viel wichtiges und richtiges.
Jedoch sind folgende Punkte noch zu ergänzen:

Das im Bericht genannte, althergebrachte ec-cash-Verfahren wird abgelöst durch das girocard-Verfahren, beide Begrifef laufen noch eine Weile parallel. Gestützt wird das System durch den goldenen Chip auf der Karte, die der Kunde von seiner Bank zu seinem Konto erhält.
Das Bezahlverfahren ist vom Ablauf her identisch mit dem alten ec-cash, es werden jedoch mehr und zum Teil andere Daten übertragen. Bei älteren Terminals äußert sich das schon mal in längeren Bearbeitungszeiten, auch nach einem Software-Update.
Der Magnetstreifen spielt dabei nur noch in Ausnahmefällen eine Rolle.

Die Umstellung auf das neue girocard-Verfahren wurde vom ZKA im Rahmen von TA 7.0 vorgegeben. Ziel war eine noch sicherere Abwicklung des Zahlungsverkehrs. So kann es mit der neuen Software immer wieder vorkommen, dass auch Kreditkarteninhaber ihre PIN eingeben müssen. Das ist gewollt und von den Kreditkartenunternehmen auch so kommuniziert worden. Nur ist leider nicht jeder Kunde darauf vorbereitet und kennt oft nicht die PIN zu seiner VISA oder Mastercard.

Alte Terminals sind daran zu erkennen, dass sie von Zeit zu Zeit sogenannte OPT-Schlüssel nachladen wollen. Ist dies der Fall, sollte das Gerät umgehend getauscht oder die Software auf neuestem Stand gebracht werden.

Das Lastschriftverfahren wird noch immer angewandt, die Kosten sind niedrig (nur die Transationsgebühr), das Risiko sehr groß. Im Bericht wurde eine Gebühr von 0,2 % vom Umsatz bei Lastschrift angesprochen. Diese ist marktunüblich. Wenn Ihr Anbieter diese umsatzabhängige Gebühr verlangt, können Sie gleich das girocard-Verfahren wählen oder sich einen günstigeren Dienstleister suchen. Auch macht hier eine zusätzlichen Absicherung gegen Zahlungsausfälle keinen Sinn, da in diesem Falle ständig auf die Kontobewegungen geachtet werden muss. Der Kunde hat seit geraumer Zeit ein Widerspruchsrecht über sechs Wochen hinaus. Noch ein Nachteil des Lastschriftverhfahrens sind die langen Aufbewahrungsfristen der unterschriebenen Zahlbelege von mehrern Jahren. Beim girocard-Verfahren sind dies nur 12 Monate.

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