Keine Angst vorm Finanzamt: So schenken Sie richtig


Geschenk an den Fiskus
Denn jedes Geschenk – unabhängig davon, ob sein Wert über oder unter der 35-Euro-Grenze liegt – stellt für den Beschenkten einen sogenannten „geldwerten Vorteil“ dar. Der Empfänger einer Digitalkamera oder einer Flasche Wein müsste den Wert des Geschenks als Einnahme in seiner Gewinnermittlung oder über seine Einkommensteuererklärung erfassen und auch versteuern.

In der Praxis wurde diese Pflicht oft ignoriert, deshalb versucht der Gesetzgeber die Steuer über die Schenkenden zu erhalten – und zwar über die „Pauschalierung von Sachbezugswerten“. Konkret heißt das: Ein Unternehmer kann für das Geschenk eine Pauschalsteuer in Höhe von 30 Prozent vom Nettowert, den Solidaritätszuschlag (5,5 Prozent) sowie die Kirchensteuer (7 Prozent) an sein Finanzamt überweisen, der Empfänger darf dann vollkommen sorg- und vor allem kostenlos die Flasche Wein genießen.

Wichtig: Für den Unternehmer besteht keine Verpflichtung, diese Steuern zu übernehmen – entstehen ihm so doch weitere Kosten. Entscheidet er sich allerdings für die Pauschalierung, so gilt dies einheitlich für alle innerhalb des Wirtschaftsjahres gewährten Zuwendungen. Und er sollte den Beschenkten darüber informieren, dass er diese Steuern übernommen hat, natürlich ohne den Wert des Geschenkes zu beziffern.

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