Recht & Steuern: Fiskus erschwert Steuerbetrug

Die Bundesregierung will Umsatzsteuerkarusselle im Mobilfunkhandel unterbinden. Mit dem Reverse-Charge-Verfahren müssen Händler beim Kauf die Umsatzsteuer an den Fiskus abführen. Das Gesetz gilt bereits ab dem 1. Juli 2011.

Die Legislative hat dem Umsatzsteuerbetrug im Mobilfunkhandel den Kampf angesagt: Ende Mai beschloss der Bundesrat, dass künftig auf Großhandelsgeschäfte mit Mobilfunkgeräten und Computerbauteile wie beispielsweise Mikroprozessoren und Zentraleinheiten für die Datenverarbeitung das sogenannte Reverse-Charge-Verfahren angewendet werden soll – sofern der Netto-Warenwert einer Lieferung mindestens 5.000 Euro beträgt. Zuvor hatte bereits der Bundestag dem 6. Verbrauchsteueränderungsgesetz (6. VStÄndG) zugestimmt. Erklärtes Ziel der Maßnahme ist, Umsatzsteuerkarusselle in der Mobilfunk- und auch der Computerbranche zu unterbinden.

Das Konzept: Bislang führte der Lieferant die Umsatzsteuer, die er von seinem Kunden erhalten hatte, an das Finanzamt ab. Kaufte er selbst Waren ein, so konnte er seine bezahlte Umsatzsteuer mit der geleisteten gegenrechnen und damit den sogenannten Vorsteuerabzug geltend machen (siehe auch TH 9/2011). Mit dem Reverse-Charge-Verfahren wird diese Regelung indes umgekehrt: Nun soll der Empfänger einer Leistung die Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen, und nicht mehr wie bisher der Lieferant. „Künftig ist demnach derjenige der Steuerschuldner, der die Waren erwirbt“, bringt der Braunschweiger Rechtsanwalt Dominik Ossada die Zielrichtung der neuen Vorgabe auf den Punkt.

Damit, so zumindest die Hoffnung von Bundesrat und Bundestag, wird Betrügern die Grundlage entzogen, eingenommene Steuern nicht wie vorgeschrieben an den Fiskus abzuführen. Umsatzsteuerkarusselle, die den Staat jährlich mehrere Milliarden Euro an Steuereinnahmen kosten, sollen so im Handel mit Mobilfunkgeräten und Computerbauteilen unmöglich gemacht werden. Das Verfahren an sich ist nicht neu, andere Staaten der Europäischen Union wie beispielsweise Österreich oder Großbritannien setzen es bereits ein. Und auch in Deutschland gibt es einige Branchen wie zum Beispiel Bauleistungen oder den Handel mit Emissionszertifikaten, in denen das Reverse-Charge-Verfahren angewendet wird.

Im Großhandel mit Handys und Computerteilen birgt es allerdings einige Tücken:  Denn das Gesetz, das erst am 27. Mai vom Bundesrat als letzter Instanz abgesegnet wurde, soll bereits ab dem 1. Juli 2011 gelten.

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Kommentar der Redaktion

Waltraud Ritzer
Waltraud Ritzer, Redakteurin

Mehr Aufwand für Händler: Händler sollten sich bei ihrem Steuerberater informieren, welche Folgen das Reverse-Charge-Verfahren für sie hat. Im Zweifel hilft hier auch das Finanzamt. Zusätzlich müssen Reseller ihre Buchhaltung auf das Reverse-Charge-Verfahren umstellen und ihre Mitarbeiter entsprechend schulen.

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Leserkommentare (4)

Luckyme | Sonntag, 19. Juni 2011 11:14:24

Reverse charge

Verabschiedet schon, aber noch nicht veroeffentlicht - somit auch (noch) nicht gueltig - und ohne Veroeffentlichung auch kein BMF Schreiben...

xxxx | Donnerstag, 09. Juni 2011 10:46:04

Fiskus erschwert Steuerbetrag

doch - verabschiedet. siehe
http://www.bundesrat.de/cln_171/SharedDocs/Drucksachen/2011/0201-300/242-11,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/242-11.pdf

Nakuru | Donnerstag, 09. Juni 2011 07:18:46

Wirklich schon verabschiedet?

Das Gesetz wurde vom 14.04.2011 durch den deutschen BT verabschiedet und passierte auch am 27.05.2011 den Bundesrat. Somit ist das Gesetz schon verabschiedet. Im Bundessteuerblatt dürfte dies in den nächsten Tagen veröffentlicht werden. Es soll angeblich in der ersten Juli ein BMF Schreiben kommen, in dem zur genaueren Anwendung Stellung genommen wird. Ich warte schon tagtäglich drauf in Bezug auf die Anwendung von 13b für integrierte Schaltkreise.

xxx | Mittwoch, 08. Juni 2011 17:22:15

Wirklich schon verabschiedet?

Laut Informationen unseres Steuerberaters ist das Gesetz noch nicht verabschiedet. Also keine Panik.

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