Galaxy Tab 10.1N: Samsung umgeht Verkaufsverbot
24.11.2011 Stephan von Voithenberg
Samsung bringt mit dem Galaxy Tab 10.1N eine leicht modifizierte Version des Galaxy Tab 10.1 auf den Markt, das in Deutschland derzeit nicht verkauft werden darf.
Aufgrund einer einstweiligen Verfügung durch Apple darf das Samsung Galaxy Tab 10.1 bis auf weiteres in Deutschland nicht mehr vermarktet werden. Um das Verkaufsverbot zu umgehen, bringt der koreanische Elektronikkonzern nun mit dem Galaxy Tab 10.1N eine leicht modifizierte Variante seines Web-Tablets auf den Markt, die vor allem im Design verändert wurde. Der Hintergrund: Apple hatte Samsung vorgeworfen, mit dem Galaxy Tab 10.1 das Aussehen des iPad zu kopieren - und daraufhin per Gerichtsbeschluss einen Vertriebsstopp durchgesetzt.
Die technische Ausstattung des 570 Gramm leichten Geräts ist mit dem Ursprungsmodell nahezu identisch: Zu dieser zählen unter anderem ein Touchscreen mit einer Diagonale von 25,65 Zentimetern, ein 1-GHz-Dual-Core-Prozessor, eine 3,2-Megapixel-Kamera auf der Rückseite, eine 2,0-Megapixel-Kamera auf der Stirnseite sowie WLAN-n, GPS und Bluetooth 3.0. Neu sind zwei Stereo-Lautsprecher, die an der oberen Längsseite des Gehäuses angebracht wurden. Damit bestehe keine Gefahr, dass Nutzer die Lautsprecher mit ihren Händen verdecken, wenn Sie das Samsung Galaxy Tab 10.1N im Querformat hielten, verspricht der Hersteller.
An Zubehör sind eine Docking-Station, ein Keyboard-Dock, eine Diary-Tasche mit und ohne integrierter Bluetooth-Tastatur, Bluetooth-Headsets sowie HDTV-Adapterkabel verfügbar.
Das Samsung Galaxy Tab 10.1N ist ab sofort in den Farben Schwarz und Weiß erhältlich. Zur Auswahl stehen zwei Modellvarianten: Die Version mit integriertem 3G-Funkmodul schlägt in der 16-GB-Version mit 629 Euro zu Buche (32 GB: 749 Euro; 64 GB: 799 Euro). Das Samsung Galaxy Tab 10.1N WiFi ohne Mobilefunk kostet mit 16 GB Speicher 539 Euro (32 GB: 619 Euro; 64 GB: 699 Euro).
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Leserkommentare (2)
Samsung User | Freitag, 25. November 2011 12:53:51
wenn ich...
...Wenn ich in einen apfel beiße, bekomme ich bestimmt auxh eine abmahnung, weil apple das patent auf angebissenes obst hat.
openwater | Freitag, 25. November 2011 12:46:29
Klimbim
Hat ja schon Ingrid Steger gesagt:" Dann mach ich mir nen Schlitz ins Kleid und find es wunderbar."
Clever gemacht Samsung. Hoffentlich hat Apple sich nicht Gehäuseöffnungen zum Schallaustritt patentieren lassen. Zutrauen würde ich denen das schon.