Doro zahlt die Praxisgebühr

Doro zahlt die Praxisgebühr

(Bild: Claudia Hautumm/pixelio.de)

Doro zahlt Kunden die Praxisgebühr für das erste Quartal 2010. Voraussetzung ist der Kauf eines Doro-Handys im Aktionszeitraum zwischen dem 1. November 2009 und dem 31. Januar 2010.

Es gibt kein Gratis-Gesprächsguthaben. Und es gibt auch keinen Tankgutschein. Nein, Doro hat sich was ganz Neues einfallen lassen. Der Hersteller von Mobiltelefonen für körperlich eingeschränkte Personen hat eine besondere Bonusaktion gestartet: Wer im Aktionszeitraum vom 1. November 2009 bis zum 31. Januar 2010 ein Doro-Handy erwirbt, bekommt die Praxisgebühr in Höhe von zehn Euro für das erste Quartal 2010 erstattet.

Die Aktion ist auf folgende Geräte beschränkt: Doro PhoneEasy 338 gsm, 342gsm, 345gsm, 410gsm, Doro HandleEasy 330gsm und Doro HandlePlus 326igsm, 334gsm, 334gsm UIP. Zudem muss auf der Verpackung der Aufkleber "Doro zahlt Ihnen Ihre Praxisgebühr" angebracht sein. Der Kunde findet in der Packung einen Teilnahmebogen, den er ausgefüllt zusammen mit dem Kaufbeleg und der Arztquittung bis spätestens zum 30. April an die IVS GmbH in Amberg senden muss. Innerhalb von zehn Tagen sollen dann zehn Euro auf dem Konto des Kunden gutgeschrieben werden.


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