Kopierabgabe: Smartphones bald deutlich teurer?
31.10.2011 Christopher Bertele
Die Zentralstelle für private Überspielungsrechte fordert bis zu 36 Euro Abgabe für jedes verkaufte Smartphone.
Smartphones aller Art könnten schon bald deutlich teurer werden. Die Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ), ein Zusammenschluss verschiedener Verwertungsgesellschaften, fordert eine Kopierabgabe von bis zu 36 Euro für jedes verkaufte Smartphone. Damit soll das private Kopieren von urheberrechtlich geschützten Inhalten abgegolten werden.
„Die Forderung der ZPÜ würde viele Geräte um 10 bis 20 Prozent verteuern“, kritisiert Bitkom-Präsidiumsmitglied Volker Smid. Er kritisiert weiterhin, dass Mobiltelefone primär zum Telefonieren, für SMS und Fotos genutzt würden, nicht aber zum Kopieren urheberrechtlich geschützter Werke.
Die geforderten Abgaben unterscheiden sich je nach Leistungsfähigkeit der Geräte. Standard-Handys sollen mit 12 Euro belegt werden, Geräte mit Touchscreen - je nach Speicherkapazität - mit einer Abgabe von 16 oder 36 Euro.
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Leserkommentare (3)
Peter Vietz | Donnerstag, 03. November 2011 10:06:13
Smartphone ist eindeutig ein Kopiergerät!
Die Verwertungsgesellschaft hat völlig recht, denn:
Ich habe hier den Prototyp des Samsung Galaxy S15 vor mir liegen, das um folgernde Features erweitert wurde:
- jetzt 20" Hologramm-Bildschirm ==> o.k., telefonieren kann man damit nicht mehr. Aber seit dem im Hirn eingepflanzten Bluetooth-Chip ist es auch gar nicht mehr nötig, das Smartphone ans Ohr zu halten
- Farblaserdrucker
- WhiteRay-Brenner ==> die neue Brenner-Generation mit 12 TB pro Scheibe
- Antigravitationsgenerator ==> fast 20 kg ohne Hilfe rumzuschleppen macht auch wirklich keinen Spaß
Fragensteller | Montag, 31. Oktober 2011 15:58:22
und dann..??
Sollte ich nachweien können, dass ich innerhalb des Zeitraums in dem ich das Smartphone besaß, keine urherberrechtlich geschützten Inhalte verwendet habe- bekomme ich dann die entrichtete Gebühr erstattet???
Ist die veröffentlichung bzw. Vermarktung der urheberrechtlich geschützten Inhalte auch mit dieser ominösen Gebühr abgegolten??
Muss ich diese Gebühr dann wie die Mehrwertsteuer separat auf der Rechnung ausweisen??
Die Thematik erinnert mich irgendwie an die Diskussion über die PKW- Maut, da lacht man sich kugelrund...
Händler | Montag, 31. Oktober 2011 15:45:45
Bitkom
Anstatt jetzt schlaue Kommentare abzugeben, hätte die Bitkom vielleicht NICHT aus den Verhandlungen aussteigen sollen um so den Tarif zu beeinflussen. Ganz ganz schwach! Der Handel darf es jetzt ausbaden!