Bitkom: Schutz vor Abmahnungen

Der Branchenverband fordert eine gesetzliche Einschränkung des geltenden Abmahnrechts im Internet, um Online-Händler vor überzogenen Abmahnungen zu schützen.

Für den Schutz vor unverhältnismäßigen Abmahnungen von Online-Händlern setzt sich der Branchenverband Bitkom ein und unterstützt eine dementsprechende Initiative des Bundesjustizministeriums.

„Gerade im Online-Handel ist eine Vielzahl an Detailvorschriften zu beachten. Entsprechend hoch ist die Gefahr unbeabsichtigter Verstöße“, so Bitkom-Präsident Dieter Kempf. Der Verband hält daher nicht nur eine Überprüfung des geltenden Abmahnrechts, sondern auch eine umfassende Aufklärung der Händler für unerlässlich. So sind beispielsweise Formfehler in der Widerrufsbelehrung häufig der Grund für Abmahnungen. Der Bitkom empfiehlt daher, eine vom Bundesministerium herausgegebene, kostenlose Vorlage für die Widerrufserklärung zu verwenden.

Zum Hintergrund: Um Mitbewerbern zu schaden werden häufig deren Internet-Angebote auf formale Fehler überprüft und Abmahnungen mit hoch angesetzten Streitwerten versendet. Laut einer aktuellen Studie des Garantie-Dienstleisters „Trusted Shops“ beträgt der jährliche Schaden durch Abmahnungen pro Online-Händler im Durchschnitt 5.300 Euro.


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Leserkommentare (1)

Mick | Dienstag, 03. Januar 2012 12:28:18

Abmahnungen

Ich hoffe es tut sich mal was in Sachen Abmahnungen.
Es kann nicht sein, das sich das Abmahnen von Internethändlern als "rentables Geschäftsmodell für Jedermann" durchgesetzt hat.

Kommentare via facebook (beta)Was ist das?

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