Hardware-Bonus 28.07.2014, 12:09 Uhr

BFH-Entscheidung sorgt für Wirbel

Die Auswirkungen einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) sorgen für Aufregung in der Mobilfunkbranche. Konkret geht es um die umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Provisionen, die im Rahmen des Verkaufs von subventionierten Handys an Vertriebspartner gezahlt werden.
Das Urteil liegt bereits einige Monate zurück, doch dessen Folgen sind spätestens seit Anfang Juli­ 2014 auch im Mobilfunkhandel zu spüren: Seitdem versagt das Bundesministerium der Finanzen (BMF) nämlich den Vorsteuerabzug auf Provisionen, die im Rahmen der Subvention eines Handys gezahlt wurden.
Ausschlaggebend hierfür war wiederum ein Richterspruch des Bundesfinanzhofs (BFH) vom Oktober 2013. Die obersten Richter urteilten im konkreten Fall eines Vermittlers von Mobilfunkverträgen, dass die Prämie – oft auch als IMEI-WKZ oder Hardware-Bonus bezeichnet – ein sogenanntes Entgelt eines Dritten ist. Der Mobilfunkanbieter sei nicht der Leistungsempfänger – und von daher auch nicht zum Abzug der Vorsteuer berechtigt.
Bestätigt hatte der BFH indes auch das Urteil der Vorinstanz, wonach der Verkauf eines „kostenlosen“ – also subventionierten und mit dem Preis „0 Euro“ versehenen – Handys an einen Endkunden keine „unentgeltliche Wertabgabe“ sei – und damit beim Händler keine Umsatzsteuer auf den eigentlichen Wert des Geräts anfalle.




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