eBay 28.07.2014, 15:19 Uhr

Händlern droht Ärger bei verspäteter Warenlieferung

Wenn bestellte Artikel zu spät bei ihnen ankommen, können eBay-Käufer die Ware unter Umständen in der Händlerbewertung als "Produkt nicht wie beschrieben" deklarieren. Dies bestätigte eBay im Chat.
(Quelle: Shutterstock.com/George W. Bailey)
von Stefan Hofer
Händler, die bei eBay verkaufen, könnten Probleme mit ihrem guten Ruf bekommen - falls ihre Lieferung nicht pünktlich bei den Kunden eintrifft. Denn Käufer haben die Möglichkeit, verspätet gelieferte Ware als "nicht wie beschrieben" in der Händlerbewertung zu deklarieren. Dies bestätigte der Online-Marktplatz in einer Chat-Session, in der eBays Head of Community Jeff Terrell Stellung zu dem Thema bezog.
Allerdings können sich Händler dagegen wehren: mit einem Nachweis, dass sie die Ware rechtzeitig, also innerhalb der Lieferzeit, auf den Weg geschickt haben. Es sei wichtig zu beachten, dass Verkäufer nicht hilflos sind, nur weil ein Käufer die Bewertung "nicht wie beschrieben" vergeben habe, so Terrell.
Im kommenden Monat will eBay neue Vorschriften einführen, welche Leistungen die Händler, welche über den Marktplatz verkaufen, erbringen müssen. Dazu gehört unter anderem auch, dass Verkäufer mehr Spielraum erhalten sollen, wenn es zu verspäteten Lieferungen kommt. Bisher konnte jede Bewertung mit weniger als den maximalen fünf Sternchen für Händler zum Problem werden. Künftig sollen nur noch Bewertungen mit einem Sternchen als Manko zählen, wenn Kunden ihr Feedback zur Lieferzeit abgeben.




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