Letzte Meile 23.11.2015, 17:30 Uhr

Netzagentur legt Vectoring-Entwurf vor - VATM protestiert

Die Bundesnetzagentur hat laut eigener Aussage einen "fairen Kompromiss für die Einführung der Vectoring-Technik im Nahbereich" vorgelegt, die im VATM organisierten Wettbewerber sind anderer Ansicht.
Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur
(Quelle:  Laurence Chaperon)
Das Thema Vectoring ist seit jeher ein heftig diskutiertes, die Positionen der Telekom und der Wettbewerber scheinen gänzlich unvereinbar. Die Bundesnetzagentur muss aber genau dies versuchen und hat hierzu nun einen Entwurf für die künftige Handhabung in Bezug auf die letzte Meile vorgelegt.
"Unser Vorschlag für die künftigen TAL-Zugangsbedingungen stellt angesichts der sehr kontroversen Diskussionen über die Einführung der Vectoring-Technik auch in den Nahbereichen einen fairen Kompromiss dar", erklärt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. Wichtig bei der Ausarbeitung sei gewesen, dass beim Glasfaserausbau bis in die Häuser kein Unternehmen regulatorisch eingeschränkt werde.
Die Verpflichtung, wonach die Telekom den Wettbewerbern Zugriff auf die entbündelte Teilnehmeranschlussleitung (TAL) gewähren muss, bleibt demnach bestehen. Die Bonner dürfen allerdings den Zugang zur TAL in der unmittelbaren Umgebung ihrer Hauptverteiler, den sogenannten Nahbereichen, verweigern, falls sie dort ihre Anschlüsse mit der VDSL2-Vectoring-Technologie erschließen.
Es soll aber auch Ausnahmen für Anbieter geben, die hier in der Vergangenheit stärker als die Telekom ausgebaut haben. Die betreffenden Unternehmen müssen dann aber bis Mai 2016 garantieren, hier VDSL2-Vectoring selbst auszubauen.
Als Ersatz für den in den Nahbereichen künftig nicht mehr überall verfügbaren Zugriff auf den "blanken Draht" muss die Telekom ihren Konkurrenten ein lokales virtuell entbündeltes Zugangsprodukt (VULA) anbieten, das in seinen Eigenschaften der entbündelten TAL "sehr nahe kommen muss". Zu einer weniger schwammigen Formulierung konnte man sich bei der Behörde offenbar nicht durchringen, und dies kritisiert auch der VATM.

Herbe Kritik seitens des Wettbewerberverbands VATM

"Der Entwurf der Regulierungsverfügung schützt das Technologiemonopol der Telekom sehr weitgehend", erklärte VATM-Präsident Jürgen Grützner. Eine dynamische Entwicklung der Investitionen durch Wettbewerber bleibe weitgehend unberücksichtigt.
Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die von der Telekom gegebene Zusage an die Netzagentur, bis Ende 2018 bundesweit alle Nahbereiche mit Vectoring zu erschließen. Allerdings habe sich die Telekom in keiner Weise rechtsverbindlich zu einem Ausbau von 50 Mbit/s oder einem auch nur annähernd flächendeckenden Ausbau bis 2018 verpflichtet, so Grützner weiter.
Während der Ausbau durch die Wettbewerber bis 31. Mai 2016 verbindlich angekündigt und bis 31.Dezember 2017 abgeschlossen sein muss, gelte für die Telekom ein solches Ultimatum nicht, prangert der Verband an.




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