Urteil 15.09.2016, 14:30 Uhr

EuGH zur Störerhaftung: WLAN droht Passwortzwang

Der EuGH hat in einem Urteil zur Störerhaftung gegen die Abmahnindustrie gestimmt. Trotzdem könnte dem offenen WLAN das Aus drohen - durch einen Passwortzwang.
(Quelle: shutterstock.com/mOleks.jpg)
Geschäftsleute, die ein kostenloses WLAN-Netz anbieten, haften nicht für Urheberrechtsverletzungen anderer. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in Luxemburg entschieden. Allerdings kann vom WLAN-Betreiber verlangt werden, dass der Anschluss durch ein Passwort gesichert wird. Dabei müssten Nutzer aber ihre Identität offenbaren, um den Zugang zu erhalten - das solle einen "Abschreckungseffekt" gewährleisten.
Grundsätzlich könnten Rechtsinhaber bei einer Behörde oder einem Gericht eine Anordnung beantragen, mit der vom Anbieter verlangt wird, jeder Urheberrechtsverletzung durch seine Kunden ein Ende zu setzen oder ihnen vorzubeugen.
Hintergrund ist ein deutscher Fall.Tobias McFadden, Betreiber eines Geschäfts für Licht- und Tontechnik aus München, bot einen ungesicherten WLAN-Hotspot an. Der Musikkonzern Sony mahnte den Mann ab, über dessen Internetzugang ein Album der Gruppe "Wir sind Helden" zum Herunterladen angeboten worden sein soll. Das Landgericht München muss über den Fall entscheiden und bat den EuGH um Hilfe bei der Auslegung von EU-Recht.
Rechtsgrundlage ist in diesem Fall eine EU-Richtlinie, die auf Gewerbetreibende mit ungesichertem WLAN anwendbar ist - also Geschäfte, Bars oder Hotels. Für Privatleute ist sie nicht relevant. Wer einen "Dienst der Informationsgesellschaft" in Sinne der Richtlinie anbietet, ist demnach nicht haftbar - vorausgesetzt, er ist an der Übertragung von Daten, etwa eines Liedes, nicht beteiligt.




Das könnte Sie auch interessieren