EUGH-Urteil 03.03.2017, 09:45 Uhr

0180-Anrufe dürfen Kunden keine Zusatzgebühren kosten

Laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshof dürfen Kunden, die bereits einen Vertrag mit einem Unternehmen abgeschlossen haben, für Anrufe zu 0180-Nummern nicht mehr zahlen als für Festnetz-Gespräche.
Gerichtshammer
(Quelle: Thorben Wengert - Fotolia.com)
Kunden dürfen für Anrufe bei Servicenummern nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) nicht zusätzlich zur Kasse gebeten werden. Zu hohe Telefongebühren bei 0180-Service-Nummern könnten Verbraucher nämlich davon abschrecken, sich im Zusammenhang mit ihrem bestehenden Vertrag an ein Unternehmen zu wenden, erklärten die Luxemburger Richter am Donnerstag (Rechtssache C-568/15). Die Kosten dürfen demnach nicht höher sein als bei Telefonaten unter gewöhnlichen Festnetz- oder Mobilfunknummern.
Das Urteil bezieht sich nur auf Fälle, in denen Verbraucher bereits einen Vertrag mit einem Unternehmen abgeschlossen haben - beispielsweise, indem sie ein Produkt gekauft haben. Zur Zulässigkeit von Service-Nummern allgemein äußerten sich die Richter nicht.
0180-Nummern kommen nach Angaben der Bundesnetzagentur in der Regel auf intelligenten Service-Plattformen zum Einsatz. Dort werden Anrufe Callcenter-Mitarbeitern nach bestimmten Kriterien zugeteilt, beispielsweise danach, woher sie kommen. Die Kosten trägt im Wesentlichen der Anrufer. 0180-Nummern können in Deutschland bis zu 14 Cent pro Minute oder 20 Cent pro Anruf aus dem Festnetz kosten.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband begrüßte die Luxemburger Entscheidung.
Es gehöre zum Service, nach Vertragsabschluss Fragen der Kunden zu beantworten, sagte Otmar Lell, Teamleiter Handel, der Deutschen Presse-Agentur. "Es kann nicht sein, dass dafür extra Geld bezahlt werden muss." Bislang hätten sich allerdings nur wenige Menschen über hohe Kosten für Servicenummern beschwert. "Wir vermuten, dass die Verbraucher sich an die Zusatzgebühren gewöhnt haben", sagte Lell.




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