Nicht mit EU-Recht vereinbar 29.06.2017, 11:34 Uhr

Vorratsdatenspeicherung droht endgültiges Aus

Wenige Tage vor dem Start der Vorratsdatenspeicherung hat die Bundesnetzagentur den Speicherzwang für Internet-Provider und Telefonanbieter vorläufig ausgesetzt. Grund hierfür ist ein Beschluss des Oberverwaltungsgerichts NRW, der die Rechtmäßigkeit der Regelung infrage stellt.
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Nur wenige Tage vor dem Inkrafttreten der Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung hat die Bundesnetzagentur den Speicherzwang für Internet-Provider und Telefonanbieter vorläufig ausgesetzt. Die Behörde reagierte am Mittwoch auf einen wegweisenden Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen aus der vergangenen Woche. Bis zum Urteil im Hauptverfahren werde die Speicherpflicht nicht durchgesetzt. Kritiker der Vorratsdatenspeicherung sehen sich nun in ihren Bedenken bestätigt und fordern den kompletten Abschied von dem Instrument.
Die Vorratsdatenspeicherung sorgt seit Jahren für politischen Streit. Schon mehrfach hatten oberste Gerichte in Deutschland und der EU Einwände - und kippten die Vorgaben. 2015 hatte die große Koalition schließlich eine Wiedereinführung des Instruments beschlossen - im Namen des Kampfes gegen Terror und schwere Verbrechen.
Zehn Wochen lang soll gespeichert werden, wer wann mit wem wie lange telefoniert, simst, und wie sich jemand im Internet bewegt. Vier Wochen sollen die Standortdaten von Handy-Gesprächen aufbewahrt werden. Daten zum E-Mail-Verkehr sollen nicht erfasst werden, Kommunikationsinhalte ohnehin nicht. Die Sicherheitsbehörden sollen nur in bestimmten Fällen Zugriff auf die Daten bekommen.

Vorratsdatenspeicherung nicht mit EU-Recht vereinbar

Thomas Kremer, Deutsche Telekom AG: "Für so einen sensiblen Eingriff in Persönlichkeitsrechte muss Rechtssicherheit gegeben sein."
Quelle: Deutsche Telekom AG
Es gibt jedoch weiter Widerstand gegen die Pläne - auch auf juristischem Weg. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) NRW hatte in der vergangenen Woche in einem Eilverfahren entschieden, dass die deutsche Regelung zur verdachtsunabhängigen Speicherung von Standort- und Verkehrsdaten nicht mit europäischem Recht vereinbar ist. In der Hauptsache steht eine Entscheidung noch aus. Außerdem betraf der Beschluss nur den Münchner Internetprovider SpaceNet.
Die Speicherpflicht von Nutzerdaten gilt in Deutschland seit Dezember 2015. Eine Übergangsfrist läuft am 1. Juli 2017 ab. Ab dann sind die Anbieter eigentlich verpflichtet, gesammelte Daten bei Bedarf für die Strafverfolgung an Behörden zur Verfügung zu stellen.
Die Bundesnetzagentur will angesichts der Gerichtsentscheidung aus NRW die Telekommunikationsanbieter aber vorerst nicht zur Speicherung zwingen und von einer Durchsetzung der Pflicht absehen - bis die Entscheidung im Hauptsacheverfahren da ist.
Die Provider Telekom und Vodafone begrüßten den Schritt. "Für so einen sensiblen Eingriff in Persönlichkeitsrechte muss Rechtssicherheit gegeben sein. Das haben wir von Anfang an betont", erklärte Thomas Kremer, Vorstand für die Themen Datenschutz, Recht und Compliance. Vodafone kündigte an, bis zur einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren keine Daten zu speichern.
Der Branchenverband eco bezeichnete die Entscheidung als "absolut konsequent". Das OVG habe mit seinem Urteil den ersten Schritt in die richtige Richtung gemacht. "Jetzt aber brauchen wir endlich die Grundsatzentscheidung, um die Vorratsdatenspeicherung endgültig zu stoppen", sagte Oliver Süme, eco-Vorstand Politik und Recht.




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