Viele Zweifel ausgeräumt 25.07.2016, 09:58 Uhr

IT-Sicherheitsgesetz wird ein Jahr alt

Vor gut einem Jahr trat das IT-Sicherheitsgesetz in Kraft. Seitdem sind sieben Meldungen wegen Cyberattacken beim Bundesamt für Sicherheit eingegangen.
(Quelle: MaximP / Shutterstock.com)
Sicherheit per Gesetz: Ein potenzieller Cyberangriff auf die Wasserversorgung, das Stromnetz oder die Kommunikationsnetze kann eine Gesellschaft empfindlich treffen. Als einen Baustein für den Schutz dagegen hat die Bundesregierung vor einem Jahr das IT-Sicherheitsgesetz auf den Weg gebracht. Nach anfänglicher Skepsis stößt es in der Wirtschaft inzwischen auf positive Resonanz. Viele Zweifel zur Machbarkeit sind ausgeräumt. Und: Bislang sind sieben Meldungen wegen Cyberattacken eingegangen. Details zu den Angriffen veröffentlicht das Bundesamt für Sicherheit nicht.

Das seit dem 25. Juli 2015 geltende Gesetz verpflichtet Betreiber kritischer Infrastrukturen wie Energie-Lieferanten, Telekom-Unternehmen oder Wasserbetriebe, ihre IT-Systeme angemessen zu sichern. Außerdem sieht es eine Meldepflicht bei schwereren Vorkommnissen vor. Die Realisierung komme erst langsam ins Rollen, sagte Stephan Kohzer vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), der zentralen Anlaufstelle bei solchen Vorfällen.

Bauchschmerzen bei den ersten Entwürfen

Die ersten Entwürfe hätten damals noch für viel Bauchschmerzen gesorgt, erinnert sich Felix Esser vom Bundesverband der Deutschen Industrie. Die jetzige Ausgestaltung des Gesetzes sei aber begrüßenswert. "Wir sind überwiegend zufrieden." Das Innenministerium sei auf die Bedürfnisse der Unternehmen eingegangen.

Auf Kritik war etwa gestoßen, dass nach Inkrafttreten des Gesetzes über Monate hinweg unklar war, wer überhaupt zu den Betreibern von kritischen Infrastrukturen (Kritis) zählt und welche Kosten auf die Unternehmen zukommen. Eine am 3. Mai in Kraft getretene Verordnung konkretisiert nun die Vorgaben für die Sektoren Energie, Wasser, Informationstechnik und Telekommunikation sowie Ernährung.




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