Neues Telemediengesetz 17.09.2015, 15:20 Uhr

Bundesregierung lockert WLAN-Störerhaftung

Das neue Telemediengesetz soll unter anderem die Verbreitung kostenloser WLANs fördern. Die IT-Verbände eco und Bitkom sehen aber gravierende Auswirkungen des Gesetzes auf deutsche Internet-Unternehmen.
(Quelle: Shutterstock/pabmap)
Anbieter von WLAN-Hotspots können künftig nicht mehr für Rechtsverstöße ihrer Kunden haftbar gemacht werden, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. „Dafür muss er sein WLAN angemessen gegen den unberechtigten Zugriff sichern und die Zusicherung des Kunden einholen, dass der keine Rechtsverletzungen begehen werde“, schreibt die Bundesregierung in einer Stellungnahme zum neuen Telemediengesetz.
Bernhard Rohleder vom Bitkom-Verband: „Das Problem sind nicht die geltenden Gesetze, sondern deren Durchsetzung.“
Quelle: Bitkom
Die IT-Verbände eco und Bitkom kritisieren die Änderung trotzdem: So sagte Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder, dass „es ausreichen sollte, dass Nutzer die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des öffentlichen WLANs bestätigen“. Dieses Verfahren habe sich international bewährt. Stattdessen verlange die Bundesregierung von einem Betreiber eines öffentlichen WLANs nun, dass er „an jeden Nutzer einen Zugangscode vergeben muss“.




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