Mann im Verkaufsgespräch
Quelle: Vodafone
Gesetzesänderung 07.03.2017, 14:35 Uhr

Ab 1. Juli: Ohne Ausweis keine SIM-Karte

In Kürze darf ohne Ausweis-Check keine SIM-Karte mehr aktiviert werden. Der stationäre Handel hat damit weniger Probleme als die Online-Händler und Lebensmittel-Discounter wie Aldi und Co.
Am 1. Juli ist es so weit: Von diesem Tag an darf in Deutschland keine Mobilfunkkarte mehr ohne vorherige Überprüfung und Registrierung der Identität des Käufers anhand eines Ausweis­dokuments aktiviert werden. Grund für diese Gesetzesänderung sind unter anderem die Anschläge von Brüssel und Paris, denn hier kommunizierten die Attentäter über Prepaid-Karten, um anonym zu bleiben. Mit der Neufassung von Paragraph 111 des Telekommunikationsgesetzes soll dies nicht mehr möglich sein, jeder Käufer muss künftig registriert werden.
In den Medien wird mitunter von einer der größten und tiefgreifendsten Änderungen in der Mobilfunkwelt gesprochen – doch wie sehr ist auch der stationäre Handel davon betroffen? Telecom Handel hat bei einigen Händlern nachgefragt.

Telecom Handel

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