Zahnräder
Quelle: EtiAmmos, shutterstock
Auch Händler im Visier 01.09.2017, 10:48 Uhr

So schützen Sie sich vor Patentklagen

Bei Patentstreitigkeiten können selbst Händler abgemahnt oder verklagt werden, ­welche die Produkte verkaufen oder auch nur anbieten. Wir erklären, was in diesem Fall zu tun ist.
Qualcomm zieht in seinem eskalierenden Streit mit Apple nun auch in Deutschland vor Gericht. In Mannheim und München seien Klagen mit dem Vorwurf der Verletzung jeweils eines Patents eingereicht worden, teilte Qualcomm mit. Dabei will Qualcomm einen Einfuhrstopp für iPhones nach Deutschland erreichen und verlangt auch Schadenersatz. Gleichzeitig soll Apple nach einem verlorenen Patentstreit mit einer US-Universität gut eine halbe Milliarde Dollar zahlen. Das sind nur einige Beispiele von spektakulären Patentklagen, die Liste könnte beliebig fortgesetzt werden.
Was vielen Händlern allerdings nicht bewusst ist: Auch sie können wegen Patentverletzungen abgemahnt werden. „Ein Patentinhaber kann jeden belangen, der gewerblich mit einem Produkt zu tun hat, das seine Rechte verletzt“, erklärt Andreas Ettmayr, Patentanwalt bei der Kanzlei Kehl, Ascherl, Liebhoff & Ettmayr in München. Dies gilt natürlich für den Hersteller des Produkts, aber auch für Distributoren und Händler. „Bereits das Anbieten eines patentgeschützten Produkts kann zu einer Klage führen“, warnt Ettmayr im Gespräch mit Telecom Handel.

Telecom Handel

Sie wollen zukünftig auch von den Vorteilen eines Plus-Abos profitieren? Werden Sie jetzt Telecom Handel Plus-Abonnent.
  • Alle Heftartikel online lesen
  • Umfangreiches Heftarchiv
  • Digitaler Membership-Zugang