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Quelle: Proxima Studio/Shutterstock
Marktreport 29.11.2023, 10:09 Uhr

TV-Vermarktung: Ran an die Mieter

Mit dem Wegfall des Nebenkostenprivilegs gibt es für die Anbieter neue Chancen für die TV-Vermarktung.
Endspurt bei der TV-Vermarktung an Millionen Deutsche: Der Grund hierfür ist der Wegfall des Nebenkos­tenprivilegs (NKP). In vielen Mietwohnungen – vor allem in größeren Wohneinheiten – gibt es Kabelanschlüsse. Hausverwaltungen und Hauseigentümer haben für diese oft Sammelverträge mit den Kabelnetzbetreibern abgeschlossen. Die Mieter entrichten die „Kabelgebühren“ als Umlage über die Nebenkostenabrechnung, beispielsweise an die Hausverwaltung, die wiederum an die Kabelbetreiber zahlt. Gesetzlich ist das in § 2 Nr. 15 der Betriebskostenverordnung, kurz BetrKV,­ geregelt.
Allerdings müssen durch dieses erzwungene Umlageprinzip auch jene zahlen, die gar kein Kabel nutzen, zum Beispiel wenn sie direkt aus dem Netz streamen oder via Satellit Programme aus ihren Heimatländern empfangen, was die Politik zum Handeln bewogen hat.

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