Bei Ausgleichszahlungen 06.07.2017, 09:10 Uhr

Amazon ändert Widerspruchsfrist für Händler drastisch

Amazon verkürzt die Widerspruchsfrist bei Ausgleichszahlungen für Händler zum 23. August drastisch. Ab diesem Zeitpunkt müssen Verkäufer innerhalb von 30 Tagen Widerspruch gegen eine Forderung einlegen.
(Quelle: Eric Broder Van Dyke - Shutterstock)
Der E-Commerce-Riese Amazon hat seine Händler in einer Mail darüber informiert, dass sich die Widerspruchsfrist bei Ausgleichszahlungen von 120 Tagen auf nur noch 30 Tage reduziert, berichtet Onlinehändler-News.
In dem Schreiben begründet Amazon die Verkürzung der Frist um 90 Tage damit, dass man mit diesem Schritt die Bearbeitungszeit von Ausgleichszahlungen verkürzen wolle. Des Weiteren wolle man deutlicher darstellen, welche Beträge letztlich berechnet werden.
Die betroffenen Amazon-Händler wird diese Argumentation wohl nicht von der Maßnahme überzeugen. Die drastische Kürzung der Frist bedeutet nämlich vor allem, dass Händler umgehend nach Eingang eines Widerspruchs handeln müssen und nur wenig Zeit bleibt, um den konkreten Einzelfall eingehend zu prüfen. Geht beim Verkäufer ein Antrag auf eine Ausgleichszahlung ein, bleibt ihm ab dem 23. August nur noch die Zeitspanne von 30 Tagen, um gegen diese Forderung vorzugehen.




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