Urheberrecht 04.12.2015, 14:40 Uhr

Handy-Abgabe: So werden die Hersteller zur Kasse gebeten

Nach der Einigung zwischen Bitkom und Verwertungsgesellschaften geht es nun darum, wer genau die Urheberrechtsabgabe zahlen muss und wie die rückwirkenden Zahlungen abgewickelt werden.
Update
(Quelle: semisatch, fotolia.com)
Wie bereits berichtet, haben sich der Bitkom und die Verwertungsgesellschaften über die Höhe der Urheberrechtsabgaben auf Handys,Smartphones und Tablets geeinigt – rückwirkend ab 2008 müssen Hersteller und Importeure nun zahlen.
Und so wird das weitere Procedere aussehen: Anfang 2016 werden die Tarife offiziell im Bundesanzeiger veröffentlicht. Bis Ende März haben betroffene Unternehmen die Möglichkeit, den jeweiligen Gesamtverträgen für Mobiltelefone und Tablets beizutreten, auch rückwirkend ab 2008 für Mobiltelefone und ab 2012 für Tablets (Geräte mit Display von 7 Zoll oder größer und ohne fest verbundene Tastatur). Bei Beitritt nach dieser Frist gilt die Rückwirkung zum Beginn des laufenden Halbjahres.
Die Zentralstelle für private Überspielrechte (ZPÜ) tritt dann im Laufe des kommenden Jahres an die Marktteilnehmer heran und fordert diese zur Meldung und Zahlung der importierten und in Verkehr gebrachten Geräte entsprechend der ausgehandelten Tarife auf. Ist ein Unternehmen mit diesen Tarifen nicht einverstanden, so lässt es sich verklagen und bewirkt damit eine Überprüfung der Tarife vor einem Gericht. Dieses wird dabei die abgeschlossenen Gesamtverträge als Indiz für die Angemessenheit der Tarife berücksichtigen.
Grundsätzlich ist jeder Hersteller oder Importeur laut Paragraf 54 und 54b des Urheberrechtsgesetzes abgabenpflichtig und nach Paragraf 54e zudem dazu verpflichtet, monatlich Meldung über die betroffenen Geräte abzugeben. Mitglieder des Gesamtvertrages müssen nur halbjährlich melden.
Gewerbliche Endabnehmer (Business-Kunden) zahlen für importierte Produkte eine reduzierte Abgabe. Die Gesamtvertragsmitglieder unter den Herstellern oder Importeuren können entweder den Verkauf an gewerbliche Abnehmer konkret nachweisen oder per IDC-Marktdaten abrechnen. Business-Kunden können sich alternativ die Differenz von der ZPÜ erstatten lassen.
Die rückwirkenden Zahlungen für Handys und Smartphones werden aufgrund der hohen Summen gestaffelt in drei Raten eingefordert: Die Summe für die Jahre 2014 und 2015 ist am 30. Juni nächsten Jahres fällig, die Jahre 2011 bis 2013 sollen bis 30. September gezahlt werden und die Jahre 2008 bis 2011 bis 30. April 2017. Bei Tablets wird die rückwirkend eingeforderte Summe ab 2012 komplett bis 30. Juni 2016 fällig.



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