Marketing 28.04.2015, 08:53 Uhr

Newsletter und E-Mails rechtssicher versenden

Marketing per E-Mail gehört heute bei vielen Fachhändlern zum Alltag. Doch nur wenige sind mit den rechtlichen Voraussetzungen vertraut. Diese Tipps bewahren vor einer Abmahnung.
(Quelle: Shutterstock.com/3dfoto)
Eine einzelne E-Mail durchläuft während ihres "Lebenszyklusses" viele Stationen, angefangen beim Moment des Verfassens über den Versand und die Öffnung durch den Empfänger bis hin zu ihrer Speicherung. Und stets kommt sie mit - sehr verschiedenen - Rechtsnormen in Berührung. Damit der nächste Mail-Versand nicht in einer Abmahnung mündet, erklärt Mailjet-CEO Alexis Renard, welche rechtlichen Grundsätze es beim E-Mail-Marketing zu beachten gilt.

1. Einwilligung des Empfängers

Was viele nicht wissen: Auch die E-Mail-Adresse gehört wie der Name und die Adresse zu den personenbezogenen Daten im Sinne des § 3 Abs. 1 BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) und ist daher besonders schutzbedürftig. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der E-Mail-Adresse für Mailing- und Newsletter-Listen ist demnach nur zulässig, soweit der Inhaber ausdrücklich darin eingewilligt hat (vergleiche § 28 BDSG und § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG).
Eine rechtssichere Gestaltung der ausdrücklichen Einwilligungserklärung ermöglicht das Double-Opt-in-Verfahren. Obwohl es gesetzlich nicht ausdrücklich vorgeschrieben ist, hat es sich in der Praxis sehr gut bewährt: Jeder Interessent muss seine Einwilligung in einer speziell an ihn persönlich zugestellten E-Mail nochmals bestätigen, bevor er den eigentlichen Newsletter respektive die eigentliche Unternehmensmail erhält. Nur so ist gewährleistet, dass auch wirklich der Interessent selbst die Einwilligung erteilt hat und seine E-Mail-Adresse nicht in missbräuchlicher Weise von einem Dritten benutzt wurde. Wichtig: Eine solche Bestätigungsmail selbst darf noch keinerlei Werbung enthalten.




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