Privat und geschäftlich 04.12.2015, 11:05 Uhr

Räder für den Shop: Wissenswertes zum Thema Firmenwagen

Firmenwagen können von Shop-Inhabern selbst genutzt oder auch den Mitarbeitern zur Verfügung gestellt werden. Für die Versteuerung gibt es zwei Methoden.
Firmenwagen auf Geld
(Quelle: Shutterstock.com / ZSOLT BICZO)
Wer einen TK-Shop betreibt, muss meist auch (auto-)mobil sein. Für Fahrten zu Kunden oder auch als rollende Werbeplattform empfiehlt sich deshalb ein Firmenwagen. Ein Smart oder ein ­Fiat 500, der einem Mitarbeiter vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt wird, ­kostet im Leasing nicht viel und kann mit entsprechenden Aufklebern auch noch Interesse für den Shop wecken.
Grundsätzlich gibt es verschiedene Möglichkeiten, einen solchen Firmenwagen einzusetzen: Zunächst kann man als Inhaber einer Firma sein persönliches Fahrzeug auch beruflich nutzen und damit von der Steuer absetzen. Außerdem können Firmenfahrzeuge Mitarbeitern für die betriebliche und private Verwendung zur Verfügung gestellt werden. In beiden Fällen entsteht durch den teilweisen privaten Einsatz ein sogenannter geldwerter Vorteil, der versteuert werden muss. Es ist natürlich auch möglich, diesen zu vermeiden und Firmenfahrzeuge ausschließlich professionell zu nutzen.

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