Bundestags-Gutachten: Alexa birgt Risiken für Besucher und Kinder

Nicht ein Häkchen für alles setzen

Das Bundesinnenministerium fühlt sich in der Sache nicht zuständig. Ein Sprecher erklärte auf Anfrage: "Die Nutzung der Sprachassistenten betrifft Datenverarbeitungen durch nichtöffentliche Stellen." Für diese lasse die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der EU den nationalen Gesetzgebern so gut wie keinen Regelungsspielraum.
"Wir müssen darauf dringen, dass die Einwilligungserklärung für den Nutzer auf die Gefahren und Möglichkeiten hinweist, die mit der Übertragung und Nutzung der Daten sowie der Daten von Dritten, die sich zufällig im Raum befinden, hinweist", sagte der fraktionslose Bundestagsabgeordnete Uwe Kamann. Dies müsse detailliert erfolgen, "und nicht indem man nur einmal ein Häkchen für alles setzt". Der Wissenschaftliche Dienst hält fest: "Angaben zur Speicherungsdauer sind in den Nutzungsbedingungen von Amazon nicht ersichtlich."
Kamann hatte den Wissenschaftlichen Dienst explizit nach "Alexa" gefragt. Er betonte jedoch: "Bei allen sprachbasierten Aufzeichnungssystemen gibt es diesen kritischen Punkt."
Die Amazon-Software sendet erst dann Sprachdaten, wenn der Nutzer ein Aktivierungswort ausspricht - zur Auswahl stehen "Alexa", "Computer", "Echo" oder "Amazon". Digitale Sprachassistenten wie Amazons Echo-Lautsprecher mit der Software "Alexa" oder "Siri" von Apple können Fragen beantworten, bestimmte Musik abspielen, Lebensmittel bestellen und andere Aufgaben erledigen. Laut einer aktuellen Studie werden sie besonders häufig in Familien genutzt.
Amazon bietet den Nutzern von "Alexa" zwar neuerdings mit dem Befehl "Alexa, lerne meine Stimme" die Möglichkeit, ein persönliches Stimmprofil einzurichten. Die Stimmprofile werden aber nach Angaben eines Amazon-Sprechers nur genutzt, "um das individuelle Nutzererlebnis zu verbessern". Auf den Befehl "Computer, spiele Musik" hin werden beispielsweise für verschiedene Profile unterschiedliche Titel abgespielt.
Das Gerät für Kinder oder Mitbewohner zu sperren, erlaubt die neue Stimmerkennung aber nicht. "Eine zweifelsfreie biometrische Identifizierung, die Voraussetzung für das Sperren einzelner Profile, beziehungsweise die Deaktivierung von Sprachaufzeichnung einzelner Nutzer wäre, findet über Stimmprofile nicht statt", erklärte der Sprecher.




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