Internet-Konzerne 29.11.2021, 08:57 Uhr

Kritik an EU-Regulierungsversuch

Letzte Woche hat der EU-Rat über die Gesetzespakete "Digital Services Act" und "Digital Markets Act" abgestimmt. Sie sollen die Macht von Amazon, Google und Facebook eindämmen. Die Neuerungen stoßen nun auf Kritik, vor allem der "One-Size-Fits-All"-Ansatz ist im Fokus.
(Quelle: Shutterstock/JuShoo)
Die beiden großen Gesetzespakete "Digital Markets Act" (DMA) und "Digital Services Act" (DSA) der EU wurden im Dezember 2020 vorgelegt. Sie sollen die Silicon-Valley-Konzerne regulieren und vor allem die Macht von Firmen wie Amazon, Facebook und Google beschränken. Vergangene Woche nun hat der Europäische Rat einige Änderungen an den bisherigen Entwürfen gefordert - die jetzt auf Kritik stoßen.
Im Fokus der neuen Änderungen steht vor allem der Wunsch, dass künftig alle Unternehmen in die Pflicht genommen werden, die den Zugang zu und die Regeln auf digitalen Märkten bestimmen könnten ("Gatekeeper"). Das neue Gesetz soll einen einheitlichen Rechtsrahmen für Unternehmen unterschiedlichster Geschäftsmodelle und gleiche Bedingungen für alle Marktteilnehmer herstellen.
Das heißt, es würden neben großen Plattformen wie Anbieter von Suchmaschinen, Betriebssystemen, sozialen Netzwerken, Kommunikationsdiensten (Messengern) und Online-Werbenetzwerken auch Sprachassistenten wie Alexa, Cortana, Google Assistant und Siri unter die Kernbestimmungen der geplanten Verordnung fallen.
"Dieser Ansatz ist zwar grundsätzlich lobenswert, im Detail jedoch noch fehlerhaft. Anders als der One-Size-Fits-All-Ansatz der EU suggeriert, betreiben die Unternehmen auf digitalen Märkten sehr unterschiedliche Geschäftsmodelle. Eine Einheitslösung verbietet sich hier daher. Dies gilt insbesondere für die Definition der aktiven Endnutzer, die mit ausschlaggebend dafür ist, welche Unternehmen laut DMA künftig als Gatekeeper gelten", kritisiert Alien Mulyk, Europa-Expertin beim bevh.
Der bevh stößt sich weiter daran, dass kein Unterschied zwischen transaktionsbasierten und nicht-transaktionsbasierten Geschäftsmodellen gemacht wird. "Neben Nutzern, die tatsächlich einen Kauf tätigen, werden auch diejenigen dazu gezählt, die sich auf der Seite lediglich umschauen, recherchieren, oder sich 'durchklicken' - kurz: einen digitalen Schaufensterbummel im E-Commerce machen."
Alles falle unter den Begriff "unique user", aktiver Endnutzer. Diese Zahl sei im E-Commerce naturgemäß sehr viel höher als die der aktiv Einkaufenden. Dadurch fielen auf einen Schlag künftig auch viele europäische Wettbewerber unter die Gatekeeper-Definition. Diese digitalen Wachstumsunternehmen könnten aufgrund der vergleichsweise höheren regulatorischen Last ausgebremst werden. "Das Ergebnis wäre weniger Wettbewerbsdynamik und das genaue Gegenteil dessen, was sich der DMA vorgenommen hat", so Mulyk weiter.




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