Die Entscheidung war letztendlich nicht überraschend: Die Bundesregierung möchte den Routerzwang abschaffen und hat nun einen vom Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) formulierten Gesetzentwurf vorgelegt.
Dem Entwurf zufolge sollen im Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationseinrichtungen (FTEG) sowohl Router als auch Kabelmodems berücksichtigt werden. Als Folge werden künftig auch die Kabelnetzbetreiber gezwungen, ihren Kunden die freie Wahl bei den
Modems zu überlassen.
Parallel soll im Telekommunikationsgesetz (TKG) der Zugang zum öffentlichen Telekommunikationsnetz als passiver Netzanschluss definiert werden. Damit wird die Praxis einiger Anbieter unterbunden, den Zugangspunkt zum öffentlichen Netz in ihrem eigenen Router zu definieren und somit den Kunden das entsprechende Endgerät vorzuschreiben.
Der Verbund der TK-Endgerätehersteller, dem unter anderem
AVM und
Lancom angehören, begrüßte erwartungsgemäß den nun vorliegenden Entwurf – allerdings mit kleinen Einschränkungen. „Nicht erforderlich ist die Übergangsfrist von sechs Monaten für Netzbetreiber“, so der Verbund in einer offiziellen Mitteilung. Diese verfügten bereits heute über alle notwendigen Spezifikationen ihrer Netzzugangsschnittstellen „an der Dose“. Weiterhin mahnte der Verbund an, die Bundesnetzagentur müsse die Möglichkeit erhalten, Sanktionen festzulegen falls Schnittstellenbeschreibungen nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprächen.
Wann der Entwurf letztendlich in geltendes Recht umgesetzt wird, ist indes noch offen. Nun sind die Bundesländer, Verbände und Hersteller aufgefordert, Stellung zu beziehen. Anschließend muss der Entwurf noch der Europäischen Kommission vorgelegt werden – ein fixer Termin zum Abschluss ist daher unmöglich.
Im Interview mit Telecom Handel
sagte unterdessen Lancom-Chef Ralf Koenzen, der dem Verbund der TK-Endgerätehersteller angehört, er rechne mit einer Umsetzung frühestens im ersten Quartal 2016.