26.02.2010, 14:39 Uhr

Ebay gerät ins Visier des Bundeskartellamts

Das Bundeskartellamt untersucht die PayPal-Pflicht bei Ebay. Das Online-Auktionsportal selbst nimmt Stellung - und verteidigt den eigenen Bezahldienst.
Nach zahlreichen Beschwerden prüft das Bundeskartellamt, ob Ebay mit der neu eingeführten PayPal-Pflicht gegen das Wettbewerbsrecht verstößt. Das berichtet das Wirtschaftsmagazin "WirtschaftsWoche". Hintergrund ist der seit gestern geltende Zwang für Ebay-Verkäufer mit weniger als 50 Bewertungen, den konzerneigenen Bezahldienst PayPal als eine Zahlungsmethode anbieten zu müssen. Bei der Nutzung von PayPal entstehen den Internet-Verkäufern zusätzliche Gebühren in Höhe von bis zu 3,9 Prozent vom Verkaufspreis.
Da sich die Beschwerden gehäuft hätten, müsse nun untersucht werden, ob der Internet-Händler seine Marktposition missbrauche, zitiert die WiWo einen Kartellamtssprecher. Ebay selbst hat prompt reagiert - und ein Statement zur Prüfung des Bundelkartellamts verfasst.

Ebay gerät ins Visier des Bundeskartellamts

Darin heißt es: "Wir sind überzeugt, dass die Einführung von PayPal als eine optionale Zahlungsmethode neben anderen Zahlungsmethoden für Verkäufer, die noch keine 50 Bewertungspunkte erhalten haben, rechtlich völlig unbedenklich ist und sowohl den Käufern als auch den Verkäufern bei Ebay zu Gute kommen wird." Diese diene der "zusätzlichen Absicherung" - sowohl für Käufer als auch für Verkäufer. Ebay dazu: "Wenn Käufer mit PayPal bezahlt haben, erhalten sie den Kaufpreis in voller Höhe von PayPal erstattet, wenn ein Artikel nicht verschickt oder unzutreffend beschrieben wurde. Auch Verkäufer sind mit PayPal vor Zahlungsausfällen geschützt."
Auf einem anderen Blatt steht, dass sich das Bezahlsystem bereits jetzt weltweit zu einem der wichtigsten Umsatzbringer der Online-Verkaufsplattform entwickelt hat. Dank solcher Restriktionen vermutlich auch in Deutschland mit steigender Tendenz.




Das könnte Sie auch interessieren