Maskenpflicht im Handel endet - Sorgen der Angestellten bleiben

Nur noch wenige Alltagsvorgaben zu Masken möglich

Nach dem geänderten Infektionsschutzgesetz sind den Ländern ab diesem Sonntag nur noch wenige Alltagsvorgaben zu Masken etwa in Kliniken und Pflegeheimen möglich. Weitergehende Auflagen auch mit Maskenpflichten im Handel können sie in regionalen Hotspots verhängen, wenn das Landesparlament für diese eine drohende kritische Corona-Lage feststellt. Vorerst sind solche Hotspots aber nur in Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg vorgesehen.
Einige Lebensmittelhändler und Drogerie-Ketten hielten sich auf Anfrage bedeckt und erklärten nur, dass man die staatlichen Vorgaben stets umsetze - wie es nächste Woche bei ihnen konkret weitergeht, ließen zum Beispiel Rewe, Lidl und dm offen. Der Lebensmittelhändler Globus mit 53 Märkten legte sich fest: "Wenn die Maskenpflicht fällt, fällt diese auch in unseren Markthallen weg", sagte Globus-Manager Sascha De Rosa. Mitarbeitern und Kunden stehe es frei, "weiterhin eine Maske zu tragen, um sich und andere dadurch zu schützen".
Desinfektionsmittel am Ladeneingang und Plexiglasscheiben an Kassen oder Infoschaltern soll es auch weiter geben - das betonten mehrere Firmen. "Auch weil es oft dem mehrheitlichen Kundenwunsch entspricht und als besonderer Service empfunden wird", hieß es vom Verband.

„Beschäftigte machen sich große Sorgen“

Neben den Kunden geht es bei den Corona-Regeln auch um das Personal - und das Interesse der Firmen, viele Krankheitsausfälle zu vermeiden. Verdi-Vorstandsmitglied Stefanie Nutzenberger sagte den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Mittwoch): "Die Beschäftigten machen sich große Sorgen. Sie haben jetzt zwei Jahre lang in der Pandemie den Laden buchstäblich am Laufen gehalten und haben das Recht, geschützt zu werden." Wenn einzelne Unternehmen sich für Maskenpflichten entschieden, sei das unübersichtlich für die Kunden. Wünschenswert wären bundesweite Regelungen, die Beschäftigte und Kunden schützen.
Der Verband betonte, den Gesundheitsschutz des Personals nähmen die Unternehmen weiterhin sehr ernst. Laut Arbeitsschutzverordnung müssten Arbeitgeber nötige Maßnahmen mit einer Gefährdungsbeurteilung ermitteln und in betrieblichen Hygienekonzepten festlegen. Für eine weitere Maskenpflicht des Personals sei dabei von Bedeutung, ob andere organisatorische und technische Schutzmaßnahmen nicht umsetzbar seien oder nicht reichten. "Es kommt also im Zweifel auf den Einzelfall und die konkreten Umstände vor Ort an", sagte Hauptgeschäftsführer Genth.




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