Rechtslage 28.02.2020, 12:33 Uhr

Keine Chance für den Handel? Exklusivinterview zum Aus für 24-Monatsverträge

Telecom Handel sprach mit  Rechtsanwalt Bernd Schleicher über die möglichen Folgen eines Endes der 24-Monatsverträge für den Handel. Schleicher referiert zum Thema außerdem auf der Communicate! am 12. März.
(Quelle: Bernd Schleicher)
Bernd Schleicher ist Rechtsanwalt bei der Kanzlei Dr. Heinicke, Eggebrecht & Partner mbB in München. Er wird zu diesem Thema auf der Communicate! am 12. März in München referieren. Tickets für diesen und andere spannende Vorträge und Workshops gibt es auf der Website.
Telecom Handel: Wie sicher ist die geplante Änderung bei 24-Monatsverträgen?
Bernd Schleicher: Es gibt wohl noch Unstimmigkeiten mit dem Koalitionspartner (CDU/ CSU), nachdem die Initiative von der früheren Justizministerin Barley ausging und von der jetzigen Lambrecht weiterverfolgt wird.
Wann könnte sie effektiv umgesetzt werden?
Schleicher: Es liegt mittlerweile ein Referentenentwurf für das Gesetz vor. Ob und wann er im Bundestag angenommen wird, ist derzeit offen. Darin geht es nicht nur um die Verkürzung der Vertragslaufzeiten bei Verbraucherverträgen, sondern auch um neue Bestimmungen für telefonisch abgeschlossene Verträge, die Umsetzung eines EUGH- Urteils usw. Für den Mobilfunkbereich entscheidend ist folgende geplante Änderung des § 309 BGB. Dabei handelt es sich um eine Bestimmung, nach der bestimmte Laufzeiten für Verträge unwirksam sein sollen.
Wie sollten die Netzbetreiber und Service Provider darauf reagieren (im Sinne ihrer Händler)?
 
Schleicher: Die Netzbetreiber üben starke Kritik. Zusammengefasst haben sie zwei gute Argumente: Subventionierte Handys werden viel teurer, wenn die fixe Laufzeit kürzer wird. Zum zweiten gibt es ja bereits Angebote mit kürzeren Laufzeiten. Am Ende könnten also die Verbraucher die Zeche zahlen, wenn die monatlichen Tarifzahlungen der Kunden schlicht teurer werden. Mir fällt da noch ein Nachhaltigkeitsargument ein: Werden dann nicht auch schneller neue Geräte angeschafft, obwohl eigentlich nicht nötig?
Die Händler könnten sich ja eigentlich freuen: Höhere Tarife heißt mehr Provision und ein positiver Effekt bei den VVL´s hinsichtlich der Mehrfachkundenquote und dem Handelsvertreterausgleichsanspruch. Aber natürlich werden die Betreiber hier eine Anpassung der Provisionsmodelle versuchen und die gingen noch nie zugunsten der Händler aus. Man wird dabei  wohl auch weiter bestrebt sein, Provisionsansprüche in den Bereich der freiwilligen Boni zu verlagern, um mehr Steuerungsmöglichkeiten zu haben. Mit Verlaub, im Sinne der Händler reagieren die Betreiber in den letzten Jahren ohnehin nicht. Ein gutes Argument der Beiräte könnte bei Verhandlungen sein, dass es aufgrund der zu erwartenden rascheren Anschaffung neuer Hardware und damit gesteigerter Umsätze der Hersteller deren Sache ist, gute Konditionen zu verhandeln, die dann auch an die Händler weitergegeben werden können und müssen.
 
Was wären die gravierendsten Folgen für Händler?
 
Schleicher: Das ist schwierig abzuschätzen. Die Händler wären jedenfalls gut beraten, sich in hoher Zahl in Beiräten mit guter fachlicher Beratung zu organisieren. Im Versicherungsvertrieb hat das gut funktioniert. Da sah es vor 20 Jahren ähnlich wild aus wie aktuell im Mobilfunkvertrieb. Mittlerweile gibt es in jeder Versicherung einen Hausverein der selbständigen Vertreter, die über Bundesverbände organisiert sind, regelmäßig tagen und sich austauschen; die meisten Versicherungen haben gelernt, das ernst zu nehmen und frühzeitig zu kooperieren und Vertragsänderungen im Vorfeld mit den Vertretungen zu diskutieren. Denn was haben sie davon, wenn der Großteil genau des Vertriebspartners, mit dem man am genauesten kalkulieren kann, und das sind nun mal die Handelsvertreter, nicht unterschreibt? Deswegen wird ja bei der Einholung von Unterschriften mit so viel Druck gearbeitet. Die Händler müssen sich besser organisieren, solidarischer sein und ihre Macht in dem Absatzgeschäft erkennen. Der Kunde möchte auch in heutigen Tagen einen Ansprechpartner vor Ort. Das war schon immer, ist und bleibt das Kapital der Händler.
 
Gibt es Möglichkeiten, sich gegen die geplanten Änderungen zu wehren?
 
Schleicher: Nein, ist diese durch den Bundestag- und rat wird sie Bestandteil des Bürgerlichen Gesetzbuches. Vielleicht gibt es von einer Oppositionsfraktion eine Klage vor dem Verfassungsgericht, aber die Erfolgsaussichten dürften traditionell gegen Null gehen.



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