Deutschland ist ein Entwicklungsland beim Thema öffentliches und kostenloses WLAN. Der Grund dafür sind strenge Regelungen bei der Störerhaftung. Sie besagen, dass der Anbieter eines WLAN-Hotspots für Rechtsverstöße der Nutzer haftbar gemacht werden kann. Die vorgesehene
Reform des Telemediengesetzes lockert diese Regelungen zwar, IT-Verbände wie Bitkom und eco gehen die Änderungen aber nicht weit genug.
Tuniberg Express: Das Busunternehmen hat positive Erfahrungen mit kostenlosem WLAN in seinen Fahrzeugen gemacht.
Quelle: Tuniberg Express
Dabei kann kostenloses WLAN auch ganz unerwartete positive Auswirkungen haben. So berichtet die
Badische Zeitung, dass nach der Einführung kostenloser WLAN-Dienste in mehreren Buslinien im baden-württembergischen Merdingen der Vandalismus in den Fahrzeugen zurückgegangen sei. Es habe sich gezeigt, „dass bereits nach wenigen Wochen Sachbeschädigungen und Schmierereien in den Fahrzeugen deutlich zurückgingen“, schreibt das Busunternehmen Tuniberg Express in einer Mitteilung.
Nach ersten erfolgreichen Tests habe man nun rund 20 Busse umgerüstet. Dafür hat das Unternehmen nach Informationen der Badischen Zeitung einen fünfstelligen Betrag investiert. Der Anmeldevorgang sei dabei so einfach gestrickt, dass selbst „technisch weniger versierte Smartphone-Nutzer“ ihn in weniger als einer Minute erledigen könnten. Neue Busse wolle man in Zukunft nun immer gleich mit einem freien WLAN-Zugang ausrüsten lassen.