Offene Hotspots 11.05.2016, 10:15 Uhr

Koalition einigt sich auf Abschaffung der Störerhaftung

Medienberichten zufolge haben sich Vertreter von Union und SPD auf die Abschaffung der sogenannten Störerhaftung geeinigt. Das geänderte Gesetz könnte schon im Herbst in Kraft treten.
In Cafés soll bald die Störerhaftung nicht mehr gelten
(Quelle: Sidarta - Shutterstock)
Die umstrittene Störerhaftung wird Angaben von Spiegel Online zufolge abgeschafft. Darauf hätten sich Politiker von SPD und Union verständigt, wie das Nachrichtenportal berichtet. Das bedeutet: Wer sein privates WLAN-Netz anderen Nutzern zur Verfügung stellt, soll in Zukunft nicht mehr pauschal in Haftung genommen werden können, falls diese beim Surfen gegen bestehendes Recht verstoßen. Schon in der kommenden Sitzungswoche sollen die Änderungsanträge im Parlament beschlossen werden, das Gesetz könnte somit bereits ab Herbst in Kraft treten.
Stimmen die Informationen, ginge eine lange Debatte zu Ende. Denn über die Neuregelung des Telemediengesetzes war innerhalb der Koalition und zwischen verschiedenen Interessenverbänden lange Zeit heftig gestritten worden. Im Kern ging es immer um die Frage, inwieweit Betreiber von Hotspots in Haftung genommen werden können, wenn über ihr WLAN-Netz Urheberrechtsverletzungen begangen werden. Die Störerhaftung, nach der private und nebengewerbliche Betreiber bislang für mögliche Vergehen ihrer Nutzer verantwortlich gemacht werden konnten, galt als Hauptgrund dafür, warum Deutschland beim Aufbau offener WLAN-Hotspots bislang kaum vom Fleck kam.
Vor diesem Hintergrund war auch ein Gesetzentwurf von Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel vom September vergangenen Jahres noch heftig kritisiert worden - auch weil darin an besagter Störerhaftung in weiten Teilen festgehalten wurde. Verbraucherschützer und Online-Aktivisten kritisierten damals, dass private Anbieter immer noch verpflichtet seien, beispielsweise das Funknetz zu verschlüsseln. Diese Einschränkungen seien ungeeignet und rechtswidrig. 
Nun sollen in Zukunft also auch private und nebengewerbliche Anbieter wie beispielsweise Café-Besitzer das sogenannte Providerprivileg der gewerblichen Anbieter genießen. Das würde bedeuten, dass sie ihr WLAN nicht mehr mit einer Vorschaltseite oder einem Passwort sichern müssen. Vollkommen offene Hotspots würden somit Realität werden.




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