ZPÜ
Quelle: Mego studio/Shutterstock
Urheberrecht 16.08.2018, 10:30 Uhr

Ärger um ZPÜ-Abgabe

Ein Distributor sieht sich im Nachteil, da Wettbewerber die Urheberrechts­abgaben auf Smartphone & Co. nicht bezahlen und so Geräte günstiger anbieten können.
Wer zahlt, ist der Dumme!“ Die Redaktion erreichte vor kurzem der Anruf eines Distributors, der sich über die Gebühren der Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) beklagte, vor allem darüber, dass nicht alle seine Mitbewerber die Urheberrechtsabgabe an die ZPÜ zahlen. Zum Hintergrund: Generell ist jeder Hersteller oder Importeur von ­abgabepflichtigen Smart­phones, Feature Phones und Tablets laut § 54 und 54b des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) abgabepflichtig und muss nach § 54e zudem jeden Monat Meldung über die betroffenen Geräte abgeben.
Mit dem Bitkom wurde ein Vertrag ausgehandelt, der den Verbandsmitgliedern einen geringen Rabatt auf die Gebühren einräumt. Doch auch damit ist man bei dem Distributor, der nicht genannt werden will, nicht zufrieden. „Man könnte fast meinen, dass damals niemand mit Praxisbezug dabei war, als diese Gebühren zwischen ZPÜ und Bitkom ausgehandelt wurden, denn die Beträge sind schon immens. In den Nachbarländern ist es nur ein Bruchteil.“

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