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Quelle: Pasuwan/Shutterstock
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30.01.2023, 10:26 Uhr

Kundendaten: Der Haken mit den Häkchen

Wer darf den Kunden wann kontaktieren? Ein Streitthema, bei dem viele Händler harsche Kritik an den Netzbetreibern und Service-Providern üben.
Das Beratungsgespräch ist gut gelaufen, man hat dem Kunden eine Auswahl an Smartphones präsentiert und ist die verschiedenen Vertragsoptionen gemeinsam durchgegangen. Nun fehlt nur noch die Unterschrift und beide sind glücklich. Doch halt! So einfach ist es mittlerweile nicht mehr, einen neuen Kunden unter Dach und Fach zu bringen. Denn da steht ja noch die alles entscheidende Frage aus, ob und vor allem wer den Kunden in Zukunft kontaktieren darf, etwa wenn der Vertrag verlängert werden kann oder eine Optimierungsmöglichkeit besteht. Erst wenn der Kunde hier seine Zustimmung gibt, dürfen Kundenbindungsmaßnahmen durchgeführt werden. Das entsprechende, von den Netzbetreibern und Providern vehement eingeforderte Häkchen im Vertrag ist für viele Händler längst zum Reizthema geworden.
So mancher Händler sieht den Kunden als „seinen“ Kunden an und empört sich, wenn der Mobilfunkanbieter diesen direkt angehen möchte. Daher nutzen viele Reseller auch die Möglichkeit, sich eigene Einwilligungserklärungen zur Kontaktaufnahme geben zu lassen.

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