Beratungsgespräch
Quelle: Freedomz/Shutterstock
Telekommunikationsgesetz 03.02.2022, 09:21 Uhr

Eine Novelle macht Schlagzeilen

Telecom Handel hat bei Telefónica, Telekom und Vodafone nachgefragt, mit welchen Auswirkungen der TKG-Novelle die Netzbetreiber insbesondere auch für den Handel rechnen. Vier Vertriebsmanager stehen Rede und Antwort.
Lange angekündigt, ist die jüngste Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) am 1. Dezember 2021 in Kraft getreten. Ziel war dabei vor allem, die Rechte der Verbraucher zu stärken. In der letzten Ausgabe des vergangenen Jahres berichtete Telecom Handel über die wesentlichen Änderungen, die der Gesetzesnachtrag mit sich bringt. So beträgt etwa die Kündigungsfrist nach der Mindestlaufzeit eines Mobilfunk- oder Festnetzvertrags nur noch einen Monat. Darüber hinaus gibt es mehr Informations- und Auskunftspflichten seitens der Anbieter, und auch ein Minderungs- und Kündigungsrecht bei zu geringen Bandbreiten wird den Kunden zukünftig eingeräumt.

Laufzeiten der Verträge

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