Rechnung
Quelle: nitpicker/shutterstock
Ratgeber 30.07.2020, 08:56 Uhr

Tipps und Tricks rund um die neue Umsatzsteuer

Ein halbes Jahr lang gibt es einen neuen Regelsteuersatz bei der Umsatzsteuer. Telecom Handel hat einen Steuerberater gefragt, auf was Unternehmer jetzt ganz besonders achten müssen
von Christoph Ferber, Geschäftsführer der „Steuerberater am Niederrhein GmbH“
Die Bundesregierung hat zur „Stärkung der Binnennachfrage“ im sogenannten „Corona Steuerhilfegesetz Nr. 2“ in Deutschland die Absenkung des Regelsteuersatzes von 19 Prozent auf 16 Prozent  zeitlich befristet vom 1.7.2020 bis zum 31.12.2020 beschlossen (der ermäßigte Steuersatz wurde ebenfalls angepasst). Abzustellen ist bei der Bestimmung der Höhe des Steuersatzes auf den Zeitpunkt, in dem die Lieferung oder sonstige Leistung bewirkt wurde. Es kommt also insbesondere nicht auf den Zeitpunkt eines Vertragsabschlusses, nicht auf eine Anzahlung und nicht auf die Rechnungs- oder Gutschriftserteilung an. Auch ist völlig egal, ob das Unternehmen der Soll- oder Ist-Versteuerung unterliegt.

Telecom Handel

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