Corona-Pandemie

Bund und Länder einigen sich auf Lockdown-Verlängerung bis 7. März

Quelle: Gilang Prihardono/Shutterstock
10.02.2021, 23:10 Uhr
Bund und Länder haben sich geeinigt: Der Lockdown geht bis 7. März in die Verlängerung, der Einzelhandel bleibt geschlossen. Am 3. März soll neu beraten werden.
Bund und Länder sehen in deutlich gesunkenen Ansteckungsraten viel erreicht im Kampf gegen das Coronavirus - aber noch lange keinen Anlass für Entwarnung. Denn neue Varianten des Virus, die ansteckender sein könnten, breiteten sich aus, warnen Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten. Die bestehenden Auflagen sollen deshalb grundsätzlich bis zum 7. März verlängert werden.
Somit kann auch der TK-Fachhandel frühestens zu diesem Datum hoffen, seine Shops wieder für den Publikumsverkehr öffnen zu dürfen. Doch auch dies ist keineswegs gewiss: Denn erst wenn eine "stabile" Inzidenz von höchstens 35 Neuinfektionen je 100.000 Einwohnern binnen sieben Tagen erreicht ist, sollen weitere Öffnungen durch die Länder folgen. Und erst dann sollen der Einzelhandel, Museen und Galerien sowie Betriebe mit körpernahen Dienstleistungen wieder aufmachen dürfen.
Für Lockerungen in Kultur, Sport in Gruppen, Freizeit, Gastronomie und Hotelgewerbe wollen Bund und Länder eine "sichere und gerechte Öffnungsstrategie" weiterentwickeln.
Die weiteren Beschlüsse im Überblick:
In Ländern und Landkreisen, wo es binnen sieben Tagen weiterhin mindestens 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner gibt, sollen gegebenenfalls weiter härtere Auflagen gelten. Bund und Länder wollen am 3. März erneut beraten.
Unterdessen hält die Bundesregierung an ihrer Impfstrategie fest: Geplant sei weiterhin, dass alle Bürgerinnen und Bürger bis zum Ende des Sommers ein "Impfangebot" bekommen. Das bedeutet nach früheren Ausführungen von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU), dass jeder, der möchte, mindestens eine erste Impfung gegen Covid-19 erhalten haben soll.

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