28.08.2013, 18:00 Uhr

Amazon schafft Niedrigpreiszwang ab

Der Etailer Amazon hat angekündigt, die Preisparität auf seinem Marketplace künftig nicht mehr durchsetzen zu wollen. Dies geht aus einer offiziellen Stellungnahme des Bundeskartellamts hervor.
(Quelle: © Justiniani - Fotolia.com)
Der Niedrigpreiszwang bei ist Geschichte: Wie das Bundeskartellamt nun in einer offiziellen Verlautbarung bestätigte, hat Amazon angekündigt, die Preisparität auf seinem Marketplace künftig nicht mehr durchsetzen zu wollen. Die entsprechenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen seien demnach für einen Teil der Händler bereits geändert worden.
Bislang hatte es der Etailer Drittanbietern untersagt, ihre Produkte im eigenen Online-Shop oder auf Internet-Marktplätzen wie Ebay günstiger als über den Amazon Marketplace anzubieten. Im Februar dieses Jahres eröffnete das Bundeskartellamt ein kartellrechtliches Verwaltungsverfahren um zu überprüfen, ob die Preisparitätsklauseln von Amazon gegen das allgemeine Kartellverbot verstoßen; nun beugt sich das Unternehmen offenbar dem Druck der Wettbewerbshüter.
Doch noch ist Amazon nicht auf der sicheren Seite: "Das Bundeskartellamt bewertet derzeit, ob die Maßnahmen nach Form, Inhalt und Umfang ausreichen, um das Verfahren gegen Amazon insoweit zu erledigen", so Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts. Ausschlaggebend hierfür sei insbesondere, dass Amazon von der Preisparität "endgültig Abstand" nimmt und auch künftig keine "Wiederholungsgefahr" mehr bestehe.
Bereits in den vergangenen Tagen hatte die Online-Plattform Wortfilter.de von der Abschaffung der Preisparität berichtet und eine Bestätigung des Amazon-Supports in Bratislava angeführt. Für Verwirrung hatte im Vorfeld gesorgt, dass sich auf den Amazon-Seiten widersprüchliche Aussagen zum Niedrigpreiszwang finden.
So sind in den AGB vom 20. August 2013 nur noch Bestimmungen zur Serviceparität enthalten; die Hilfe-Seiten zur Preisparität stehen jedoch nach wie vor im Netz und auch die "Teilnahmebedingungen Amazon Services Europe S.à r.l." vom 5. Oktober 2011 enthalten entsprechende Klauseln.




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