Datengesetz 16.10.2015, 18:24 Uhr

Bundestag beschließt Vorratsdatenspeicherung: Was sich nun ändert

Heute hat der Bundestag das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung beschlossen. Es ist bereits die zweite, überarbeitete und nicht weniger kritisch gesehene Auflage. Vor allem das Thema SMS sorgt für Unmut.
(Quelle: GlebStock - Shutterstock)
Die große Kritik im Vorfeld änderte wenig am heutigen Beschluss des Bundestags: Dieser hat das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung abgesegnet. Es gab 148 Gegenstimmen, vorwiegend von Linksfraktion und Grünen sowie sieben Enthaltungen .
Das neue Gesetz soll nun "die anlasslose, verdachtsunabhängige Speicherung von sogenannten Verkehrsdaten aller Bürger gesetzlich verankern". Es basierte auf Leitlinien, auf die sich Justizminister Heiko Maas (SPD) und Innenminister Thomas de Maizière (CDU) im April 2015 verständig hatten.

Rechtsstaatlich unzulässig und unverhältnismäßig

Neu ist das Thema nicht: Vor fünf Jahren gab es ein erstes Gesetz zur Datenspeicherung. Das Bundesverfassungsgericht hatte die deutschen Regelungen allerdings für verfassungswidrig erklärt. Die damalige schwarz-gelbe Regierung konnte sich danach nicht auf eine Neufassung einigen. Die EU-weiten Vorgaben zur Vorratsdatenspeicherung hatte dann zuletzt der Europäische Gerichtshof (EuGH) 2014 gekippt.
Auch die zweite Auflage stößt bei vielen auf Unmut. Vor allem die Opposition und viele Datenschützer halten auch den neuen Entwurf für rechtsstaatlich unzulässig und unverhältnismäßig. Sie haben bereits juristischen Einspruch angekündigt.




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