Bundestag beschließt Vorratsdatenspeicherung: Was sich nun ändert

"Das Gesetz bringt nur Verlierer hervor"

"Die Bundesregierung hat hier im Eiltempo ein Gesetz auf den Weg gebracht, das in dieser Form letztlich nur Verlierer hervorbringen wird", so Oliver Süme, eco Vorstand Politik und Recht. Bürger müssten eine Beschneidung ihrer Grundfreiheiten ertragen, die betroffenen Unternehmen blieben auf Kosten von geschätzt 600 Millionen Euro sitzen, die sie für die Einrichtung entsprechender Speicherinfrastruktur ausgeben werden, und auch der Nutzen für die Strafverfolgung sei mehr als fraglich.
"Im Grundsatz handelt es sich hierbei um eine netzpolitische Fehlentscheidung, die wahrscheinlich vermeidbar gewesen wäre, wenn sich die Bundesregierung sorgfältiger mit den Einwänden der Wirtschaft auseinandergesetzt hätte", resümiert Süme.

"Schutz ist höchst unvollkommen"

Auch die die Journalisten- und Medienorganisationen BDZV, DJV, dju in ver.di, VDZ und VPRT sowie die ARD zeigen sich erwartungsgemäß wenig begeistert: "Die von der Bundesregierung geplante Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung schadet dem Informantenschutz und schränkt dadurch die Presse- und Rundfunkfreiheit in Deutschland in unvertretbarem Maße ein. Soweit der Abruf der gespeicherten Daten durch Staatsanwälte und Polizeibehörden unzulässig sein soll, ist der vorgesehene Schutz höchst unvollkommen und gefährdet die journalistische Berichterstattungsfreiheit. Sollte das Gesetz Realität werden, können Journalisten ihren Quellen keinen Schutz vor Aufdeckung mehr bieten."
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Die Bundesregierung will die Vorratsdatenspeicherung wieder einführen. Sechs Experten aus der ITK-Branche äußern sich zur Neuregelung.

 




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