Bundestag beschließt Vorratsdatenspeicherung: Was sich nun ändert

Was wird gespeichert?

Ganz grundsätzlich sieht das neue Gesetz vor, die Kommunikationsdaten in Deutschland bis zu zehn Wochen lang zu speichern. Standortdaten sollen dabei nicht so lange gespeichert werden wie Verbindungsdaten.
Für das Festnetztelefon gilt: Gespeichert werden die Rufnummern beider Gesprächspartner sowie der Zeitpunkt des Telefonats. Wenn das Gespräch über IP-Telefonie (VoIP) läuft, werden auch die IP-Adressen inklusive der Benutzerkennung festgehalten.
Beim Handy oder Smartphone werden die Standortdaten erfasst. Zudem wird gespeichert, wer wann und wie lange mit wem telefoniert. Zudem gilt: Beim SMS- oder MMS- respektive Messenger-Verkehr werden die Verbindungsdaten gespeichert. Entgegen bisheriger Annahmen sollen nun auch die Inhalte erfasst werden, so Süddeutsche.de.
Beim Surfen im Internet werden die IP-Adressen gespeichert, zudem Datum und Uhrzeit der Internetnutzung. E-Mails sind ausgenommen.

Wer speichert wozu?

Telekommunikationsunternehmen speichern die Daten "auf gesonderten Speichern mit besonderem Schutz vor Internetzugriffen", erklärt das Bundesjustizministerium. Nach Ablauf der Speicherfrist müssen die Daten dann gelöscht werden, Standortdaten nach vier Wochen, alle anderen Daten nach zehn Wochen.
Zugriff darauf haben Ermittlungsbehörden wie Staatsanwaltschaft und Polizei bei schweren Straftaten wie Terrorismus, Mord oder schwerem Raub. Zuvor muss aber ein Richter zugestimmt haben.
Davon ausgenommen sind Daten von telefonischen Beratungsstellen und Berufsgeheimnisträgern wie Seelsorgern, Anwälten, Ärzten und Journalisten. Diese dürfen nicht gespeichert respektive bei einer Speicherung nicht verwendet werden.




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