Consumer Communications 11.09.2018, 16:49 Uhr

10 Tipps fürs sichere Online Shopping

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10. Rückzahlungsanspruch bei Nicht-Lieferung
Wurden Sie dennoch Opfer eines unseriösen Händlers, der die bestellte und bezahlte Ware nicht liefert, so haben Sie gegen diesen Rückzahlungsansprüche. Er muss Ihnen also den Kaufpreis erstatten und darüber hinaus sogar noch entstandene Schäden. Sollte er sich aber weigern, diese Ansprüche zu erfüllen, bleibt in letzter Konsequenz nur der Gang zum Anwalt und eventuell die Einleitung eines Gerichtsverfahrens.