Point of Sale 02.01.2015, 09:53 Uhr

Das alles ändert sich im Jahr 2015

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Krankenkassenbeiträge
Wie so häufig ändert sich der gesetzlich vorgeschriebene Beitragssatz für die Krankenversicherung: Zum Jahresbeginn sinkt er von 15,5 auf 14,6 Prozent des Bruttoeinkommens; Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen sich den Beitragssatz mit jeweils 7,3 Prozent. Allerdings: Die Krankenkassen können einen Zusatzbeitrag erheben, wenn der Regelsatz nicht ausreicht. Dieser ist allein vom Versicherten zu zahlen und dürfte bei durchschnittlich 0,9 Prozent liegen.