Point of Sale 02.01.2015, 09:53 Uhr

Das alles ändert sich im Jahr 2015

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Abgeltungs- und Kirchensteuer
Ab 2015 sind die Banken und Sparkassen gesetzlich verpflichtet, die Kirchensteuer auf steuerpflichtige Kapitalerträge automatisch einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen. Bisher mussten kirchensteuerpflichtige Bankkunden den Abzug der Kirchensteuer zur Abgeltungssteuer entweder bei ihrer Bank beantragen oder selbst in der Einkommensteuererklärung veranlassen. Zur Vereinfachung fragen die Kreditinstitute die Religionszugehörigkeit künftig jährlich beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ab.