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Congstar bietet Smartphone-Rückkauf an

Mit dem „Rückgabedeal“ bietet Congstar seinen Kunden die Möglichkeit, gebrauchte Smartphones in Zahlung zu nehmen. Das Unternehmen hat zu diesem Thema eine interessante Umfrage durchgeführt.
© (Quelle: Shutterstock / FOTOSPLASH)

Congstar macht seinen Kunden ein neues Angebot: Wenn sie einen Allnet-Flat-Mobilfunkvertrag in Verbindung mit einem Smartphone abschließen, können sie das Gerät nach Ablauf der Zeit wieder zurückgeben. Dafür sollen sie im Durchschnitt einen „Rückgabevorteil“ von durchschnittlich 20 Prozent erhalten.

Dazu gibt es ein Rechenbeispiel von Congstar: Beim Samsung Galaxy S25 Ultra in Kombination mit der Congstar Allnet Flat M für 36 Monate erhalten Kunden einen Rückgabevorteil von über 200 Euro, indem sie ihre monatlichen Raten von 48 auf 42 Euro reduzieren.

Nach Ablauf der vereinbarten Zeit schicken Kunden das gebrauchte Smartphone dann einfach per Retourenlabel zurück. Sollten sie ihr Gerät doch behalten wollen, ist dies gegen Zahlung einer Schlussrate in Höhe des angerechneten Rückgabevorteils möglich. So will Congstar seinen Kunden maximale Flexibilität ohne finanzielles Risiko und einen Anreiz, nicht mehr benötigte Geräte in den Wirtschaftskreislauf zurückzuführen, bieten.

Wie es um alte Smartphones bei deutschen Kunden steht, hat Congstar in einer Umfrage in Zusammenarbeit mit Cives erforscht. Demnach besitzen 43,9 Prozent der Befragten ein bis zwei nicht mehr genutzte Smartphones, während 16,2 Prozent sogar drei bis vier ausrangierte Geräte aufbewahren. Immerhin 4,8 Prozent haben fünf bis sechs und weitere 3,3 Prozent mehr als sechs ungenutzte Mobiltelefone zu Hause.

Für 51 Prozent der Befragten der Studie sind Rabatte beim Kauf eines neuen Smartphones oder beim Abschluss eines Mobilfunkvertrags wichtig. Davon bewerten 32,2 Prozent Preisnachlässe sogar als sehr wichtig. Die Frage, ob Kunden sich vorstellen können, ihre Smartphones nach einer festgelegten Nutzungsdauer zurückzugeben, falls sie dadurch sparen können, wurde von rund einem Drittel bejaht.

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