Kampf gegen E-Commerce: Der Streit um Sonntagsöffnung geht weiter

Verkaufsoffener Sonntag braucht Anlass

Streitpunkt ist fast immer die Regelung, dass ein verkaufsoffener Sonntag an einen Anlass wie ein Volksfest oder eine Messe gekoppelt sein muss. Aus Sicht der Gewerkschaft werde jedoch oft versucht, den kleinsten Anlass zur Begründung für eine zusätzliche Ladenöffnung heranzuziehen, klagt Verdi. Die genauen Bestimmungen werden dabei von den einzelnen Bundesländern festgelegt.

In einem im Auftrag von mehreren Industrie- und Handelskammern in Auftrag gegebenen Rechtsgutachten stellt der Düsseldorfer Staatsrechtler Johannes Dietlein nun diesen Punkt infrage. Der derzeit geforderte Anlassbezug in Form eines Festes oder Marktes sei eben nur eine von mehreren Möglichkeiten, die Ladenöffnung mit dem "Gemeinwohl" zu rechtfertigen, heißt es. Dietleins Argument: Ebenso legitim könne das Gemeinwohl mit dem Ziel verfolgt werden, die Innenstädte und den dortigen Einzelhandel mit mehr Sonntagsöffnungen zu fördern.

Während die Juristenschlacht noch in vollem Gange ist, sorgt das Thema auch unter Betroffenen für Brisanz: "Die Gewerkschaftsfuzzis sollten sich mal am Wochenende ins Auto setzen und zum Beispiel ins volle Outlet nach Roermond in den Niederlanden fahren", heißt es etwa in einem Kommentar zu einem Beitrag des Fachmagazins "Textilwirtschaft". "Ich zahle jeden Tag Pacht, also sollte ich auch jeden Tag öffnen können", meint ein anderer Schreiber. Aber auch die Gegenposition ist vertreten: "Damit uns auch der letzte freie Tag geklaut wird. Nein danke!", macht sich eine genervte Stimme aus dem Verkaufspersonal Luft.



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