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Home 09.05.2012, 11:24 Uhr

Die wichtigsten Änderungen zum Durchklicken

Quelle: 
© LUCKAS Kommunikation - Fotolia.com
Anbieterwechsel
Der Telefon- oder Internetanschluss darf bei einem Anbieterwechsel nur noch für einen Kalendertag unterbrochen sein. Auch eine Mitnahme der Telefonnummer muss möglich sein, sie muss innerhalb eines Tages wieder freigeschaltet werden. Im Mobilfunk kann die Rufnummer schon vor Ablauf des Vertrages zu einem neuen Anbieter mitgenommen werden.