Ab 1. Dezember 29.11.2021, 12:42 Uhr

Das ändert sich durch die TKG-Novelle

Die Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) tritt am 1. Dezember in Kraft - und bringt zahlreiche Veränderungen mit sich, die vor allem die Rechte der Konsumenten stärken sollen. Telecom Handel fasst die wichtigsten Punkte zusammen.
(Quelle: fizkes/Shutterstock)
Am 1. Dezember tritt die Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) in Kraft. Diese bringt zahlreiche Veränderungen mit sich, die vor allem die Rechte der Konsumenten stärken sollen - und sich damit auch unmittelbar auf das (Vertrags-) Geschäft vieler TK-Händler auswirken. Dazu zählen unter anderem kürzere Kündigungsfristen bei automatischen Vertragsverlängerungen, ein Minderungs- und Kündigungsrecht bei zu geringer Bandbreite, Entschädigungen in bestimmten Fällen sowie mehr Transparenz.. Telecom Handel hat die wichtigsten Punkte zusammengefasst.

Vertragslaufzeiten und Kündigungen

Neue Verträge dürfen zwar nach wie vor über einen Zeitraum von 24 Monaten abgeschlossen werden - allerdings wird es keine automatischen Verlängerungen mehr um weitere 12 Monate geben, wenn der Kunde den Vertrag nicht drei Monate vor Ablauf der 24-Monats-Frist gekündigt hat. Vielmehr wird es möglich sein, nach besagter Laufzeit mit einer einmonatigen Kündigungsfrist den Vertrag jederzeit zu beenden.

Mehr Transparenz bei Vertragsabschluss

Vor Vertragsabschluss müssen Anbieter in Zukunft den Kunden eine Vertragszusammenfassung in Textform aushändigen, die alle wesentlichen Informationen wie Tarifmerkmale, Aktivierungsgebühren oder Kündigungsmodalitäten enthält. Ist dies nicht möglich - zum Beispiel, wenn der Verkauf am Telefon stattfindet - muss diese Zusammenfassung unverzüglich nach Vertragsschluss zur Verfügung gestellt werden. In diesen Fällen tritt ein weiterer Schutzmechanismus in Kraft: So bleibt der Vertrag schwebend unwirksam, bis der Kunde besagte Vertragszusammenfassung schriftlich genehmigt hat. Damit soll verhindert werden, dass den Interessenten - ohne ihre Zustimmung - von den Call-Center-Mitarbeitern teure Dienstleistungen untergeschoben werden, was in der Vergangenheit immer wieder der Fall gewesen ist.

Kündigungsrecht bei Vertragsänderungen

Es ist möglich, dass Anbieter unter bestimmten Bedingungen den abgeschlossenen Vertrag einseitig ändern. In diesem Fall haben Konsumenten in Zukunft das Recht, diesen fristlos zu kündigen. Allerdings gibt es hier Einschränkungen: Sind die Änderungen beispielsweise ausschließlich zum Vorteil des Kunden oder rein administrativ, greift diese Regelung nicht. Ebenso dann nicht, wenn der Anbieter zu den Vertragsänderungen rechtlich verpflichtet ist. Eine solche Ausnahme muss der Anbieter allerdings beweisen.




Das könnte Sie auch interessieren