Smartphone-Diebstahl 17.04.2013, 14:30 Uhr

Mit diesen Tools schützen Sie sich

Ein unachtsamer Augenblick und das Smartphone gerät in falsche Hände. Mit den richtigen Tools kann es jedoch geortet, gesperrt oder gelöscht werden - Telecom Handel zeigt, wie's geht.
Ob in der Kneipe, im Café oder am Badesee: Gelegenheiten für zwielichtige Zeitgenossen, ein Smartphone zu stehlen, gibt es zuhauf. Kommt das Mobiltelefon abhanden, beläuft sich der Schaden für den Eigentümer nicht nur auf den materiellen Wert des Geräts. „Adressbücher, private Fotos, E-Mails und Nutzerkennungen für die unterschiedlichsten Online-Anwendungen tragen wir täglich auf unserem Smartphone oder Tablet mit uns herum", sagt Christian Illek, Chef von Microsoft Deutschland. Werden diese mobilen Geräte einmal gestohlen oder gehen verloren, können die sensiblen Daten für immer verschwunden sein oder – noch schlimmer – in falsche Hände geraten.
So verursacht der Zugang eines Diebs zu den Fotos des letzten Strandurlaubs mit den Kindern sicherlich Bauchschmerzen – das ist aber fast harmlos, wenn man bedenkt, wie groß der Schaden im Fall eines Identitätsdiebstahls sein kann. „Smart­phones sind mittlerweile unsere persönlichsten Gegenstände, weshalb sie vor neugierigen Augen geschützt werden sollten. Was privat ist, sollte auch privat bleiben", ist Kevin Mahaffey, Technik-Chef und Mitbegründer der Sicherheitsfirma Look­out, überzeugt. Brisant sind außerdem viele Firmendaten, die nicht in die Hände der Konkurrenz geraten dürfen.
Mobilfunkhändler sollten ihre Kunden daher schon beim Smartphone-Kauf über die Risiken aufklären und entsprechende Sicherheitsvorkehrungen als Dienstleistung anbieten. Denn Vorsorge ist das A und O, damit der Schaden bei einem Diebstahl auf den monetären Wert des Mobiltelefons begrenzt bleibt.

Geheimzahl: Sicherheit in 30 Sekunden

Eine grundlegende Sicherheitseinstellung, die bei jedem neuen Smartphone als Erstes eingerichtet werden sollte, ist eine persönliche Geheimzahl oder ein Muster zum Entsperren. Für sicherheitsbewusste TK-Fachhändler mag das selbstverständlich klingen – für die Mehrheit ihrer Kunden ist es das aber nicht.
Lediglich 28 Prozent der Nutzer in Deutschland sichern laut einer Umfrage von Microsoft ihr mobiles Gerät über eine PIN-Abfrage. Damit sind deutsche Nutzer noch unvorsichtiger als der internationale Durchschnitt (34 Prozent). Dabei lässt sich bei allen mobilen Betriebssystemen eine solche Sperre in kürzester Zeit einrichten.
Dennoch: Ob nun zum Zeitpunkt des Diebstahls eine PIN eingerichtet war oder nicht, in jedem Fall sollte eine gestohlene SIM-Karte beim Mobilfunkanbieter unverzüglich gesperrt werden. Denn die Rechtsprechung sagt, dass andernfalls der ohnehin schon geschädigte Kunde für Telefonate des Diebs, zum Beispiel ins Ausland oder zu 0900-Nummern, geradestehen muss.

Meine Daten gehören mir

Eine PIN-Sperre verhindert in vielen Fällen den Missbrauch persönlicher Informationen nach einem Diebstahl – zurückbringen kann sie die Daten jedoch nicht. Hierfür sind lokale Backups oder – was deutlich komfortabler ist – eine Speicherung der Daten „in der Cloud" nötig.
Voraussetzung dafür ist jedoch, dass der Kunde dem Cloud-Anbieter und allgemein dem Verfahren, Daten „im Internet" zu speichern, vertraut. Wenn das Vertrauen in die Online-Speicherung vorhanden ist, sollte der Kunde seine Kontakte, Kalendereinträge und E-Mails über Internetdienste synchronisieren, Anbieter hierfür sind beispielsweise Apple, Google und Microsoft. Somit stehen im Fall eines Diebstahls oder Verlusts die aktuellen Datensätze jederzeit zur Verfügung.
Besteht beim E-Mail-Anbieter die Wahl zwischen den Techniken POP3 (Post Office Protocol Version 3) und IMAP (Internet Message Access Protocol), ist das IMAP-Verfahren zu bevorzugen. Nur so verbleiben alle Mails auch auf dem Server.
Mit dem Smartphone geschossene Fotos können ebenso automatisch auf Cloud-Speicher wie Skydrive oder iCloud hochgeladen werden. iPhones und Geräte mit Windows Phone haben diese Funktion bereits integriert, Android-Smartphones benötigen unter Umständen zusätzliche Apps.

Orten, sperren, löschen

Bei einem Diebstahl gibt es durchaus Chancen, das Gerät wiederzubekommen, wenn man einige Punkte beachtet. So verfügen iPhones und Windows Phones ab Werk über eine Ortungsfunktion. Diese muss jedoch erst aktiviert werden, danach kann der Eigentümer sein Telefon von jedem beliebigen Computer mit Internetzugang ausfindig machen. Zudem besteht die Möglichkeit, dem Dieb eine Nachricht aufs Display zu schicken oder einen Alarm ertönen zu lassen. Außerdem kann der Kunde sein Smartphone nachträglich mit einer Geheimzahl sperren oder alle Daten aus der Ferne vom Gerät löschen.
Android-Smartphones hingegen benöti­gen dafür in der Regel zusätzliche Software. So scannt die App „Lookout Security & Antivirus" nicht nur die installierten Programme auf schädlichen Code, sondern rüstet auch Antidiebstahl-Funktionen vergleichbar mit denen in Windows Phone und iOS nach. Darüber hinaus bietet die Software weitere Features: So kann die App zum Beispiel unbemerkt ein Foto des Diebs mit der Frontkamera aufnehmen und samt der GPS-Position an den Eigentümer übermitteln.
Auch wenn der Kunde sich erst an seinen Händler wendet, wenn das Kind bereits in den Brunnen gefallen ist – sprich: das teure Smartphone geklaut wurde –, kann der Reseller noch zum Retter in der Not werden: Die Ortungs-App „Plan B" für Android lässt sich aus der Ferne installieren und scharfschalten. Nach der Installation sendet das gestohlene Handy automatisch eine E-Mail mit seiner Position an den Eigentümer.

Haltet den Dieb!

Nicht ratsam ist es allerdings, daraufhin selbst den Dieb zur Rede zu stellen oder einen befreundeten Türsteher beim Täter vorbeizuschicken. „Wenn Sie den Dieb geortet haben, sollten Sie zur Polizei gehen und dort unter Vorlage der Beweise Anzeige erstatten. Dann wird ein Ermittlungsverfahren eingeleitet und je nach Beweislage beantragt die Staatsanwaltschaft eine Hausdurchsuchung. In diesem Fall bekommt der Eigentümer das Mobiltelefon nach Abschluss des Verfahrens durch die Justiz zurück", erklärt Rechtsanwalt Clemens Louis gegenüber ­Telecom Handel.
Sogar dann, wenn die Ortung über eine App fehlschlägt, hat die Polizei eine Chance, den Täter zu erwischen. Denn wenn ein Dieb mit dem erbeuteten Gerät eine App herunterlädt, beispielsweise im App Store von Apple,­ wird dem Betreiber automatisch auch die Seriennummer des iPhone und die IP-Adresse des Käufers mitgeteilt. „Die Rückverfolgung dieser IP-Adresse führt dann unmittelbar zum aktuellen Nutzer des geklauten Geräts", so der Kölner Medienrechtsanwalt Christian Solmecke.
Daher sollten Mobilfunkhändler ihre Kunden unbedingt darauf hinweisen, dass sie die Seriennummer ihres Geräts notieren und diese Notiz gut aufbewahren. Die 15-stellige IMEI (International Mobile Equipment Identity) steht meist auf dem Kaufbeleg und unter dem Akku, außerdem kann die Nummer mit der Tastenkombination *#06# abgerufen werden. Damit ist schon der erste Schritt getan, um Langfingern keine Chance zu geben.




Das könnte Sie auch interessieren